top of page

ERGEBNISSE SUCHE

Search this site

29 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche

  • agrolasg.ch | Werbung

    Sie möchten Werbung an unseren Tankstellen schalten? Hierfür steht Ihnen unser Vermarkter Livesystems AG zur Verfügung. WERBUNG TANKSTELLEN Unsere Werbeflächen werden durch Livesystems AG vermarktet. Sie möchten Ihre Firma an einem oder mehreren Bildschirmen an unseren Tankstellenstandorten digital wirkungsvoll in Szene setzen? Livesystems AG bietet Ihnen gerne individuelle und innovative Lösungen an.

  • agrolasg.ch | energy card

    Mit der Karte können Sie bargeldlos an über 400 AGROLA Tankstellen in der gesamten Schweiz tanken. Diese Tankstellen sind 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr geöffnet. Zudem profitieren Sie von günstigen Selbstbedienungspreisen für unsere hochwertigen Treibstoffe von AGROLA. Zusätzlich erhalten Sie jeden Monat detaillierte Abrechnungen, die besonders bei Fahrzeugflotten die Verwaltung erheblich erleichtern und können von weiteren Angeboten im AGROLA energy club profitieren. AGROLA energy card Wenn Sie die AGROLA energy card nutzen, können Sie eigentlich nur profitieren. Mit der Karte können Sie bargeldlos an über 400 AGROLA Tankstellen in der gesamten Schweiz tanken. Diese Tankstellen sind 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr geöffnet. Zudem profitieren Sie von günstigen Selbstbedienungspreisen für unsere hochwertigen Treibstoffe von AGROLA. Zusätzlich erhalten Sie jeden Monat detaillierte Abrechnungen, die besonders bei Fahrzeugflotten die Verwaltung erheblich erleichtern und können von weiteren Angeboten im AGROLA energy club profitieren. Vorteile der AGROLA energy card von LAVEBA Energie bargeld- und kontaktloses Tanken an über 400 AGROLA Tankstellen in der ganzen Schweiz keine Jahresgebühr detaillierte MwSt. konforme Monatsrechnung Bezahlung mit Monatsrechnung oder LSV / Debit Direct einfache Administration für Flottenfahrzeuge wählbare Einkaufskategorien (z.B. nur Treibstoff oder weitere Produkte) Kilometerabfrage attraktive Angebote im AGROLA energy club Interessiert an einer Karte? Jetzt online beantragen. ANTRAG PRIVATKUNDEN ANTRAG GESCHÄFTSKUNDEN

  • agrolasg.ch | Kontakt energy card

    Sie möchten eine AGROLA energy card bestellen? Dann nutzen Sie das Kontaktformular für Kartenanträge für Privatpersonen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. KARTENANTRAG Dieser Antrag ist für Privatpersonen. Sind sie bereits Kunde und möchten eine weitere Karte beantragen, kontaktieren Sie uns bitte. KARTENANTRAG PRIVATPERSONEN Ich beantrage, dass mir die AGROLA energy card auf die nachstehenden Angaben ausgestellt wird. 1. Formular über den Button herunterladen 2. Formular ausfüllen und unterschreiben 3. Formular einscannen und an die unten angegebene E-Mail Adresse zustellen Anrede* Frau Herr Sonstiges Nachname* Vorname* Adresse* Nationalität* Geburtsdatum* Telefonnummer privat Telefonnummer geschäftlich Telefonnummer mobile E-Mail-Adresse* Datei-Upload* Datei hochladen Bitte laden Sie hier ein Foto ihrer ID oder ihres Passes hoch. Vorgängige Adresse Adresse Bei Domizilwechsel in den letzten 2 Jahren bitte Adresse angeben Für nicht Schweizer Bürger: Niederlassungstyp (bitte Kopie beilegen): B C Ausgestellt am: Zahlungsverkehr * per E-Mail per LSV / DD per B-Post in Papierform + CHF 2.60 Gestaltung Karte Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 1* Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 2 Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 3 Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 4 Optionale Angaben Beruf Position Beschäftigungsverhältnis angestellt selbständig pensioniert in Ausbildung nicht berufstätig seit (Monat/Jahr) Arbeitgeber Adresse Vor- und Nachname Ehepartner Einreichung Ich bestätige, dass ich die Karte(n) gemäss den obenstehenden Angaben verbindlich bestellen möchte. * Bemerkungen Einreichen Ich habe von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die AGROLA energy card Kenntnis genommen und akzeptiere sie. Ich ermächtige die kartenausgebende Firma, sämtliche als notwendig erachteten Auskünfte bei öffentlichen Ämtern einzuholen. Dieser Antrag kann ohne Angabe eines Grundes abgelehnt werden Formular herunterladen Formular jetzt per E-Mail senden: energycard@laveba.ch Ich habe von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die AGROLA energy card Kenntnis genommen und akzeptiere sie. Ich ermächtige die kartenausgebende Firma, sämtliche als notwendig erachteten Auskünfte bei öffentlichen Ämtern einzuholen. Dieser Antrag kann ohne Angabe eines Grundes abgelehnt werden.

  • agrolasg.ch | Heizöl

    Die LAVEBA Energie ist ihr Partner, wenn es um AGROLA Heizöl geht. Wir liefern direkt aus der Region, kurzfristig, unkompliziert und zu attraktiven Preisen. Unsere eigenen Tanklager Schweiz befinden sich in St. Gallen. Arnegg und Sennwald, ein weit verbreitetes Netz, keineswegs von anderen Lagerstätten abhängig. Wir sind in Glarus wie auch in der Ostschweiz in den Regionen St. Gallen, beiden Appenzell (AI/AR), im Fürstentum Liechtenstein, in Teilen des Thurgaus und Schwyz präsent. HEIZÖL Wo erhalte ich die lukrativsten Heizölpreise der Schweiz? Die Anlaufstelle LAVEBA Energie ist Ihr Partner, wenn es um AGROLA Heizöl geht. Wir liefern direkt aus der Region, kurzfristig, unkompliziert und zu attraktiven Preisen. Unsere Kundinnen und Kunden sind sowohl private Haushalte als auch Unternehmen. Nutzen Sie unseren online Preisrechner für ein direktes Angebot, oder rufen Sie uns für eine Beratung an. Wir sind in Glarus wie auch in der Ostschweiz in den Regionen St. Gallen, beiden Appenzell (AI/AR), im Fürstentum Liechtenstein, in Teilen des Thurgaus und Schwyz präsent. UNSERE PRODUKTE In der Schweiz werden derzeit zwei Qualitäten von Heizöl auf dem Markt angeboten. Die qualitativen Normen dazu sind im Normblatt 181160-2 der schweizerischen Normenvereinigung festgelegt. Download Datenblatt AGROLA Öko Heizöl schwefelarm Das schwefelarme Öko-Heizöl mit max. 50ppm Schwefel- und niedrigem Stickstoffgehalt eignet sich für ältere Ölheizungen, die die Grenzwerte der Luftbeinhalteverordnungen nicht mehr erfüllen. Eignet es sich zugleich für moderne Heizsysteme mit Brennwerttechnik? Zweifellos, es verringert den CO₂-Emissionen zugunsten einer sauberen Umwelt, ein geeigneter Übergang zur zukünftigen erneuerbaren Energie. Füllen Sie Ihre nächste Tankfüllung mit dem Öko-Heizöl von AGROLA St. Gallen. Download Datenblatt AGROLA Winter Öko Heizöl schwefelarm Das schwefelarme Winter Öko-Heizöl mit max. 10ppm Schwefel- und niedrigem Stickstoffgehalt eignet sich für alle Ölheizungen. Welche Vorteile bestehen gegenüber dem normalen Öko-Heizöl? Die Winterfestigkeit des Heizöls ist bis zu -20 Grad garantiert, weniger Schwefelanteile, energiesparend und wartungsarm. Diese Qualität eignet sich vor allem für kalte Regionen und wird von AGROLA St. Gallen empfohlen, wenn der Tank im Freien steht und nicht vor Kälte geschützt ist. Erfahren Sie mehr AGROLA Bio-Heizöl Mit unserem Herkunftsnachweis-Service erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen für den Ersatz Ihrer Ölheizung einfach und unkompliziert. Wir begleiten Sie durch den Prozess – von der provisorischen Baubewilligung bis zu den Herkunftsnachweisen (HKN) für Bio-Heizöl – damit Sie Ihre neue Ölheizung als kostengünstige Lösung realisieren können. Interessiert an einem Angebot? Jetzt Offerte anfragen oder online berechnen. JETZT ANFRAGEN ONLINE BERECHNEN

  • agrolasg.ch | AGB

    Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Produkte und Dienstleistungen der LAVEBA Energie. ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Geltungsbereich und Vertragspartner LAVEBA vermittelt ihren Partnerhändlern (LANDI oder andere Verkaufsstellen) und bietet auch selbst Brenn- und Treibstoffe inkl. Holz-Pellets und AdBlue zum Verkauf an. Die vorliegenden AGB sind auf alle entsprechenden Kaufverträge anwendbar, während die einzelnen Kaufverträge ausschliesslich zwischen dem Lieferanten und dem Besteller entstehen. 2. Offerten/Vertragsabschluss Die von LAVEBA veröffentlichten Preise und Zahlungskonditionen sind unverbindlich und dienen zur Offert-Stellung. Sämtliche Offerten verstehen sich als freibleibend. Der Kaufvertrag kommt durch Annahme der telefonischen oder schriftlichen Bestellung durch den Verkäufer zustande und ist verbindlich. Der Verkäufer stellt sodann eine schriftliche Auftragsbestätigung aus. 3. Datenschutz LAVEBA bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, die betriebliche Sicherheit sowie die Rechnungsstellung benötigt werden. Mit dem Absenden der Bestellung bestätigt der Besteller die Korrektheit und Vollständigkeit der von ihm gemachten Angaben. LAVEBA ist berechtigt, die von den Bestellern gemachten Angaben jederzeit zu überprüfen und für Marketingzwecke innerhalb der LAVEBA zu bearbeiten. 4. Haftung und Gewährleistung seitens LAVEBA LAVEBA übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung in Bezug auf die zwischen den Bestellern und den Lieferanten abgeschlossenen Kaufverträge, soweit LAVEBA nicht selbst als Lieferant auftritt. Insbesondere haftet LAVEBA gegenüber den Vertragsparteien weder für die Eigenschaften, die Qualität und die Verfügbarkeit der vereinbarten Leistungen, noch für irgendwelche direkten oder indirekten Schäden. 5. Preis und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken inklusive aller Gebühren, Abgaben, Zölle, Transport, Umschlags und Versicherungskosten. Jede Veränderung der Warenpreise, hervorgerufen durch die Erhöhung der Zoll, Carbura, Fiskal sowie sonstiger öffentlicher Abgaben irgendwelcher Art, welche zwischen Vertragsabschluss und Ablieferung der Ware an den Verkäufer eintreten, gehen zu Lasten des Käufers. Im Rechnungsbetrag ist die MwSt. enthalten, die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage netto, oder gemäss Auftragsbestätigung. 6. Rücktritt vom Vertrag Die Annullierung des Vertrages durch den Käufer berechtigt den Verkäufer zu Schadenersatz: Sofern der Tagespreis bei der Annullierung tiefer als der bestätigte Kaufpreis ist, wird dem Käufer die Differenz zwischen dem bestätigten Kaufpreis und dem aktuellen Tagespreis zuzüglich einer Umtriebsentschädigung im Betrage von CHF 150.– exkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Ist der aktuelle Tagespreis höher als der bestätigte Kaufpreis, wird nur die Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt. 7. Termine Verbindlich sind die ausschliesslich schriftlich zugesicherten Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen, wenn dem Verkäufer Angaben, die für die Ausführung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde diese nachträglich ändert. wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Verkäufers liegen, wie *Höhere Gewalt (*siehe auch Pos.12) und überdurchschnittlich grosse Nachfrage wenn der Kunde einen ersten vom Transporteur vorgeschlagenen Liefertermin nicht akzeptiert. Die Lieferung wird dem Kunden vom Transporteur voravisiert. Bei Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt muss der Kunde den Verkäufer in Verzug setzen. Lieferverzug allein berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatz. 8. Versand Für durch den Transporteur verursachte Verspätungen übernimmt der Verkäufer keine Haftung. 9. Informationspflicht des Kunden/Zusätzliche Abladestellen/Erschwerte Lieferungen Der Käufer hat den Verkäufer auf besondere umgebungstechnische Erschwernisse sowie auf gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Auslieferung der zu liefernden Ware von Bedeutung sind. Er hat weiter vor einer Bestellung/Anlieferung die freie Kapazität seines Tanks zu ermitteln und ist für einen einwandfreien technischen Zustand des Tanks und der Überfüllsicherung verantwortlich. Wird die Bestellmenge auf zwei oder mehrere Abladestellen verteilt, gelten die beim Verkäufer aktuellen Abladezuschläge. Erschwerte Lieferungen, welche einen hohen Zeitaufwand verursachen oder zusätzliches Personal benötigen sowie Abladestellen, welche mehr als 50 m Schlauchlänge erfordern (bei Pellets-Lieferungen mehr als 30 m), können nur gegen Belastung der Mehrkosten ausgeführt werden. Sind die örtlichen Verhältnisse bei Bestellung nicht bekannt, ist der Verkäufer berechtigt, nachträglich dem Kunden die Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Die Zufahrt muss für 18 t Lastwagen geeignet sein. Ist eine Zufahrt zur Liegenschaft oder eine Lieferung aufgrund technischer Mängel in, um und an der Tankanlage nicht möglich, gehen die Mehrkosten für Transport und Vertragsrücktritt (Ziff.6) zu Lasten des Kunden. Um eine weitgehend staubfreie Befüllung mit Pellets zu garantieren, sind die Einfüll- und Abluftstutzen (belüftbar) im Freien anzubringen und mit Storz-Kupplungen vom Typ A, Nennweite 110 mm, zu bestücken. Bei einer Schlauchlänge von über 30 Metern wird keine Garantie für die Pellets-Qualität übernommen. Für den Betrieb des Staub- und Rückluftabsauggeräts wird eine mit 13 Ampere träge abgesicherte 230-Volt-Steckdose benötigt. Der Lieferant schliesst jegliche Haftung aus, wenn Schäden infolge nicht ordnungsgemässer Bereitstellung der Heizanlage entstehen. 10. Minderungen/Nachlieferungen Sollte die ausgelieferte Menge aus Platzgründen um mehr als 10 Prozent oder 1000 lt/ kg unter der Bestellmenge liegen, ist der Verkäufer berechtigt, den Verkaufspreis der entsprechenden Mengenkategorie für die gesamte Liefermenge anzuwenden. Der Vermerk «Tank füllen» wird als Wunsch und ohne eine Lieferverpflichtung entgegengenommen. Liegt die Liefermenge des Verkäufers um mehr als 10 Prozent und mindestens 500 lt/kg unter der Bestellmenge, so kann der Käufer innerhalb zehn Tagen eine Nachlieferung ohne zusätzliche Kosten verlangen. 11. Fakturierung Die Fakturierung erfolgt aufgrund der Lieferung am Messapparat festgestellten Menge in Liter kompensiert bei 15 Grad. 12. Zahlungsverzug Zahlungen haben innerhalb der Zahlungsfrist gemäss Rechnung ohne Abzug von Skonto zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen und gegebenenfalls ein Verzugsschaden geltend gemacht. Verzug löst ohne besondere Mahnung einen Verzugszins aus in der Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank am Tag der Fälligkeit. Die Verrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Es werden nach erfolglosem Ablauf der Zahlungsfrist sämtliche offenen Forderungen zur Zahlung fällig. Zudem können weitere Auslieferungen abgelehnt werden. Der Verkäufer behält sich in diesem Fall weitere Forderungen gegenüber dem Kunden vor. 13. Eigentumsvorbehalt Die vom Verkäufer gelieferte Ware steht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unter Eigentumsvorbehalt. Der Käufer verpflichtet sich in diesem Falle, freien Zugang zur Ware zu gewähren und verzichtet ausdrücklich auf jegliche Art von Widerspruch. 14. Änderungen der allgemeinen Bedingungen Nur schriftlich vom Verkäufer bestätigte Änderungen der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind rechtsverbindlich. 15. Höhere Gewalt/Lieferverhinderungen/Haftung Höhere Gewalt entbindet den Verkäufer von seiner Lieferverpflichtung. Als Fälle höherer Gewalt gelten namentlich Kriege, Revolutionen, Streiks, Sperren, Ein- und Ausfuhrverbote und sonstige behördliche Massnahmen im In- und Ausland, jede Art von Betriebsstörung, Beschädigung von Rohstoffen, Hilfsmaterialien und der Ware selbst. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich in jedem Fall auf grobe Fahrlässigkeit seiner Organe. Er ist nicht verpflichtet, bestellte Ware vor dem Ablieferungstermin im Inland bereit zu stellen. Bei Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt muss der Käufer den Verkäufer in Verzug setzen und eine verhältnismässige Nachlieferfrist gewähren. Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. 16. Heizöl und Dieselöl Der Verkauf von Heizöl erfolgt gegen eine bei der Eidg. Oberzolldirektion in Bern zu hinterlegende Verwendungsverpflichtung (Art. 20 Mineralölsteuerverordnung vom 20. November 1996). – Gemäss Art. 24 Mineralölsteuerverordnung darf Heizöl nur zu Feuerungszwecken, andere Waren nur zum in der Verwendungsverpflichtung aufgeführten Zweck verwendet werden. Zuwiderhandlungen werden nach dem Mineralölsteuergesetz geahndet. 17. Gerichtsstand und Anwendbares Recht Der ausschliessliche Gerichtsstand ist St.Gallen. Anwendbares Recht: CH-Recht (Das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer untersteht schweizerischen Recht)

  • agrolasg.ch | Bio-Heizöl

    Ersetzen Sie Ihre Ölheizung einfach und kostengünstig. Mit Herkunftsnachweisen (HKN) erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben für Bio-Heizöl und erhalten die Baubewilligung unkompliziert. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Einreichung bis zur definitiven Freigabe. Nach Bewilligung betreiben Sie Ihre neue Anlage flexibel mit Heizöl Öko 50 ppm. Jetzt informieren und beraten lassen! BIO-HEIZÖL Einfacher und kostengünstiger Weg zur neuen Ölheizung Möchten Sie Ihre alte Ölheizung durch eine neue, effiziente Ölbrennwertheizung ersetzen? Der Ersatz einer Ölheizung ist im Kanton St. Gallen weiterhin möglich, Voraussetzung, ihr Haus ist gut isoliert. In älteren Objekten mit Baujahr vor 1990 bestehen unter Umständen Auflagen. Zur Erfüllung dieser Auflagen gibt es eine einfache und zweckmässige Lösung. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens muss ein Nachweis über den erforderlichen Bioheizölanteil von 20 % erbracht werden. Nach Einreichung des Baugesuchs und Erhalt der provisorischen Baubewilligung, übernehmen wir für Sie den weiteren gesetzeskonformen Verlauf zur Beschaffung der Herkunftsnachweise (HKN) in Form von CO2-Zertifikaten. Ersatz Ölheizung: So funktioniert der Ablauf 1. Hauseigentümer oder Installateur Sie oder Ihr Installateur reichen beim zuständigen Bauamt das Gesuch für den Ersatz der bestehenden Heizung ein. Im Gesuch ist erwähnt, dass die neue Ölheizung mit Bio-Heizöl betrieben wird «kompensiert mit dem Erwerb von CO2-Zertifikaten». 2. Bauamt der Gemeinde Nach der Prüfung wird eine provisorische Baubewilligung erteilt. Innerhalb der festgelegten Frist muss der erforderliche Herkunftsnachweis für das Bio-Heizöl beschaffen werden. 3. Brennstoffhändler Sobald uns die provisorische Baubewilligung vorliegt, erstellen wir Ihnen die benötigten Herkunftsnachweise. Nach Ihrem Zahlungseingang entwerten wir die erforderlichen Herkunftsnachweise, bzw. die CO2-Zertifikate, über das CO2-Register des Bundes. 4. Hauseigentümer Sie erhalten von uns einen Link sowie eine PDF-Bestätigung über die erfolgte Entwertung. Diese Unterlagen reichen Sie beim Bauamt ein. 5. Bauverwaltung der Gemeinde Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erteilt Ihnen das Bauamt die definitive Baubewilligung. Anschliessend kann Ihre neue Heizung installiert und weiter mit dem bewerten Öko-Heizöl 50 ppm betrieben werden. Warum Herkunftsnachweise für Bio-Heizöl erforderlich sind Der Grund dieses Vorgehens ist einfach. Nicht alle Heizungsanlagen sind für den dauerhaften Betrieb mit Bio-Heizöl geeignet. Mit dem Erwerb der Herkunftsnachweise werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Es ist die preiswerteste Lösung, spart CO2 ein und ist gut fürs Klima! Berechnungsbeispiel für Herkunftsnachweise bei Bio-Heizöl Die erforderliche Menge an Herkunftsnachweisen wird anhand der Energiebezugsfläche (EBF) Ihres Gebäudes berechnet. Beispiel für ein kleineres EFH mit 150 m² beheizter Fläche 150 m² × 10 Liter Heizöl/m² = 1'500 Liter Jahresverbrauch 1'500 Liter und davon 20 % Bioanteil = 300 Liter Bio-Heizöl pro Jahr Vorauszahlung 300 Liter × 20 Jahre = 6'000 Liter Bio-Heizöl mit Herkunftsnachweis 6'000 Liter × Herkunftsnachweis ca. *Fr. 0.35/Liter = Fr. 2'100.– Einmalige Kosten für Herkunftsnachweise (Beispiel mit 150 m²): Fr. 2'100.– *Der Preis von Fr. 0.35 pro Liter dient als Richtwert und ist unverbindlich. Die tatsächlichen Kosten richten sich nach den aktuellen Marktpreisen der Herkunftsnachweise und können entsprechend variieren. Ihr Partner für den Ersatz der Ölheizung mit Bio-Heizöl Nehmen Sie oder Ihr Installateur mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen gerne, wie der Prozess rund um den Ersatz Ihrer Ölheizung im Detail abläuft und welche Formulare für das Baugesuch eingereicht werden müssen. Jetzt Kontakt aufnehmen und unverbindliche Beratung zum Ersatz Ihrer Ölheizung mit Bio-Heizöl sichern. Interessiert an einem Angebot? Jetzt Offerte anfragen oder online berechnen. JETZT ANFRAGEN ONLINE BERECHNEN

  • agrolasg.ch | AdBlue

    AdBlue® ist ein Betriebsstoff, der die selektive katalytische Reduktion (SCR-Technologie) unterstützt und in vielen neuen Dieselfahrzeugen Verwendung findet. ​Derzeit betreibt LAVEBA Energie gemeinsam mit der AGROLA AG das grösste Marken-Tankstellennetz in der Schweiz, das die bequeme Option bietet, AdBlue® und Diesel zu tanken und auf einer gemeinsamen Monatsrechnung belasten zu lassen. Unser Netz umfasst bereits über 120 Tankstellen, die mit AdBlue® ausgestattet sind. ADBLUE AdBlue® ist ein Betriebsstoff, der die selektive katalytische Reduktion (SCR-Technologie) unterstützt und in vielen neuen Dieselfahrzeugen Verwendung findet. Diese ungiftige, geruchlose, klare und synthetisch hergestellte Harnstofflösung entspricht der DIN-Norm 70070 für AdBlue®. Es handelt sich um eine 32,5%ige Flüssigharnstofflösung, die im Nutzfahrzeug- und Personenkraftwagenbereich zur Reduzierung der NOx-Emissionen eingesetzt wird. Der im Auspuff dosiert eingespritzte Harnstoff (NH2)2CO reagiert im Katalysator bei erhöhter Temperatur mit Stickoxiden, wodurch Wasserdampf und Stickstoff (N2) erzeugt werden. Stickstoff ist unbedenklich, da er mit 80 % den Hauptbestandteil der Luft ausmacht. Dank dieser Technologie können die strengen Emissionsnormen von EURO IV bis VI problemlos eingehalten werden. AdBlue® reduziert Stickoxide in den Abgasen von Euro-5-Fahrzeugen um 85 % und von Euro-6-Fahrzeugen um 95-98 %. Darüber hinaus trägt die SCR-Technologie zur Verringerung von Russpartikeln bei. Die optimierte Motoreneinstellung führt zudem zu einer Senkung des Treibstoffverbrauchs um 5-6 %, was Transportunternehmen einen Kostenvorteil im Vergleich zu älteren Abgastechnologien verschafft. LAVEBA Energie nimmt auch hier die Möglichkeit wahr, um einen aktiven Beitrag zur Luftqualitätsverbesserung zu leisten. UNSERE PRODUKTE Derzeit betreibt LAVEBA Energie gemeinsam mit der AGROLA das grösste Marken-Tankstellennetz in der Schweiz, das die bequeme Option bietet, AdBlue® und Diesel zu tanken und auf einer gemeinsamen Monatsrechnung belasten zu lassen. Unser Netz umfasst bereits über 120 Tankstellen, die mit AdBlue® ausgestattet sind. Das aktuelle Verzeichnis unserer Tankstellen finden Sie hier . Lieferung mit Tankwagen AdBlue® liefern wir ab einer Menge von 2'000 Liter pro Abladestelle, mit einem Tankwagen direkt an Ihren Standort. 1'000 Liter IBC-Container Der IBC-Container eignet sich vor allem bei grösserem Verbrauch. Die Abmessungen sind in der Länge 120cm, in der Breite 100cm und in der Höhe 116cm (ohne die Pumpe). Es handelt sich hierbei um ein Austauschgebinde, welches sich im Eigentum der AGROLA St. Gallen befindet. Für die Verwendung wird eine Elektropumpe benötigt, welche bei LAVEBA Energie erhältlich ist. Der Container kann in unserem Lager abgeholt werden oder auch an Ihren Standort geliefert werden. 210 Liter Fass Das 210 Liter Fass ist die ideale Lösung für Betriebe mit wenig Verbrauch. Für die Verwendung wird eine Hand- oder Elektropumpe benötigt, welche auch bei der LAVEBA Energie erhältlich sind. Es handelt sich hierbei um ein Einweggebinde. Das Fass kann ab unserem Lager abgeholt werden oder Sie lassen sich dieses durch uns an Ihren Standort liefern. 10 Liter Kanister Der 10 Liter Kanister ist leicht und einfach zu benutzen. Er dient als überaus praktischer Vorratsbehälter. Diese Kanister sind Einweggebinde und können ab unserem Lager, LAVEBA Shops oder in einer LANDI abgeholt werden. Alternativ können Sie diese bequem durch uns an Ihren Standort liefern lassen. Interessiert an einem Angebot? Jetzt unverbindlich Offerte anfragen. JETZT ANFRAGEN

  • agrolasg.ch | Über uns

    Die Geschäftseinheit Energie der LAVEBA Genossenschaft ist die Markenvertreterin von AGROLA in der Region Ostschweiz. ÜBER UNS Die LAVEBA Energie ist die Markenvertreterin von AGROLA in der Ostschweiz und Teil der LAVEBA Genossenschaft . Ursprünglich ein Nebengeschäft, ist der Handel mit Brenn- und Treibstoffen, unter anderem mit der Marke AGROLA, zu einer unserer wichtigen Unternehmensstützen geworden und hat sich stetig weiterentwickelt. WEIT VERBREITETES NETZ Mit der Marke AGROLA verfügen wir über ein weit verbreitetes Tankstellennetz und setzen beim Vertrieb primär auf das grosse Beziehungsnetz regionaler LANDI Verkaufsstellen. Wo keine LANDI vor Ort ist, wie beispielsweise in der Stadt St. Gallen, übernimmt die GE Energie den Verkauf. Versorgt werden die angeschlossenen Tankstellen und die Kundinnen und Kunden von eigenen Lagern in St. Gallen, Arnegg und Sennwald sowie von zusätzlichen Fremdlagern. Die regionale Infrastruktur garantiert kurze Anfahrtswege und eine rasche Bedienung – auch bei Notfällen. Das Geschäft mit Tankrevisionen wächst stetig und deckt alle Arbeiten und Dienstleistungen rund um Tankanlagen ab – von Bau und Rückbau, Leitungsbau und Installation bis hin zu Unterhalt und Service. HOCHWERTIGE SCHMIERSTOFFE Wir vertreiben ein umfassendes Sortiment an hochwertigen Schmiermitteln und beraten neben Garagen auch Transport und Baugeschäfte über die entsprechenden Produkte. In diesem Subbereich vertreiben wir Produkte namhafter Experten wie Fuchs Schmierstoffe oder Tectrol . NACHHALTIGKEIT AUS ÜBERZEUGUNG Landwirtschaftliche Betriebe haben ein grosses Potenzial für erneuerbare Energien. Darum bauen wir seit 2014 unsere Kompetenzen auch hier als fachkundiger Ansprechpartner für Energieeffizienz und -Versorgung, für Energieproduktion und -handel aus. Unser Fokus liegt auf Kundennutzen und Nachhaltigkeit ebenso wie auf der engen Kooperation mit Fachpartnerinnen und Partner. Wir planen und betreiben aber auch selbst Photovoltaik-Anlagen, unterstützen Mitglieder, beim Anlagenbau, gebündeltem Stromeinkauf und der Analyse von Energiepotenzial für eigene Betriebe. Erfahren Sie mehr über die Leistungen der Geschäftseinheit Energie der LAVEBA!

  • agrolasg.ch | Tankdienstleistungen

    Eine Tankrevision oder Tanksanierung ist wichtig, damit Sie störungsfrei von der Energie profitieren können und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Erfahren Sie mehr darüber, wie eine Tankreinigung abläuft. TANKDIENSTLEISTUNGEN Eine Tankrevision oder Tanksanierung ist wichtig, damit Sie störungsfrei von der Energie profitieren können und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Erfahren Sie mehr darüber, wie eine Tankreinigung abläuft. Was für andere spezifische Tankdienstleistungen bietet LAVEBA Energie noch an? Wir sind auch ihre richtigen Ansprechpartner, wenn es um Tanksanierungen oder auch um den Rückbau von bestehenden Tankanlagen geht. Inklusive der Ausserbetriebnahme und der fachgerechten Entsorgung. Sie haben noch keinen Tank und sind an einer neuen Anlage interessiert? Auch in diesem Themengebiet stehen wir gerne für eine Beratung oder ein Angebot zur Verfügung. TANKREVISION UND TANKREINIGUNG Wie oft sollte eine Tankreinigung erfolgen? AGROLA empfiehlt eine Tankrevision mit Innenreinigung alle 10 Jahre. Dabei wird der Ölschlamm entfernt, die Tankanlage wird auf Korrosionsschäden und Dichtheit geprüft. Anfressungen bei Stahltanks werden geschliffen und neu gestrichen. Damit sichern Sie sich eine störungsfreie Energieversorgung über Jahrzehnte in Ihrer Liegenschaft. Wird diese Kontrolle nicht durch eine konzessionierte Firma vorgenommen, kann die Gebäudeversicherung in einem Schadenfall die Haftung ablehnen. TANKSANIERUNG Die beste Ansprechperson für Tanksanierung? LAVEBA Energie aus St. Gallen ist Ihre Fachfirma, wenn es um die Sanierung von Tankanlagen geht. Folgende Dienstleistungen bieten wir in diesem Bereich an: Hüllen-Einbau bei erdverlegten Tanks, Leckwarn-Systeme Tankraum-Auskleidungen Entrostung/Sandstrahlen von Stahltanks Beschichtungen/Abdichtungen AUSSERBETRIEBNAHME LAVEBA Energie ist auch Ihre Fachfirma, wenn es um die Ausserbetriebnahme und auch um den Tankabbruch geht. In diesem Zusammenhang wird eine Schlusseinigung ausgeführt mit fachgerechter Entsorgung der Schlammrückstände, inklusive der amtlichen Abmeldung. Interessiert an einem Angebot? Jetzt unverbindlich Offerte anfragen. JETZT ANFRAGEN NEUTANKANLAGEN Benötigen Sie eine Neutankanlage individuell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt? LAVEBA Energie erstellt für Sie die «massgeschneiderte» Tankanlage, von der Betriebs-Tankstelle mit Kunststoff Benzintank und Kunststoff Dieseltank bis zu Kunststoff-Tanks für die Heizöl-Versorgung. Wir bieten folgende Tankvarianten an: Einzel-Kunststofftanks mit Auffangwanne Batterie-Kunststofftanks Passgenaue Kellertanks Stahltanks Erdverlegte Tankanlage Gesetzliche Grundlagen Was sind spezifisch die Öltank Vorschriften Schweiz? Das revidierte Gewässerschutzgesetz auf Bundesebene hat die Tankrevisions-Pflicht ab 2007 liberalisiert. Verschiedene Kantone erinnern Sie weiterhin an die Unterhaltspflichten. Das neue gültige Gesetz sieht die völlige Eigenverantwortung des Eigentümers vor, das heisst, der Gesetzgeber schreitet erst bei einem allfälligen Schadenfall ein, Gebäudeversicherungen Schweiz werden bei vernachlässigtem Unterhalt Ihre Leistungen kürzen.

  • agrolasg.ch | Datenschutz

    Der Schutz der Daten ist uns wichtig. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung. DATENSCHUTZ Wir unterliegen der Datenschutzerklärung der LAVEBA Genossenschaft. Hier gelangen Sie zur Datenschutzerklärung: Datenschutzerklärung – LAVEBA

  • agrolasg.ch | Heizöl-Rechner

    Schnell und einfach online den Preis für Heizöl in der Schweiz berechnen. Gerne können Sie uns auf individuell kontaktieren unter 058 400 66 11 oder info@agrolasg.ch HEIZÖL PREISRECHNER IHR REGIONALER LIEFERANT FÜR ENERGIE. Schnell und einfach online den Preis für Heizoel in der Schweiz berechnen. Gerne können Sie uns bei Fragen oder für eine individuelle Offerte kontaktieren: Telefon +41 58 400 66 11 oder per E-Mail an info@agrolasg.ch.

  • agrolasg.ch | Kontakt energy card Geschäftskunden

    Sie möchten eine AGROLA energy card bestellen? Dann nutzen Sie das Kontaktformular für Kartenanträge für Geschäftskunden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. KARTENANTRAG Dieser Antrag ist für Geschäftskunden. Sind sie bereits Kunde und möchten eine weitere Karte beantragen, kontaktieren Sie uns bitte. KARTENANTRAG GESCHÄFTSKUNDEN Ich beantrage, dass mir die AGROLA energy card auf die nachstehenden Angaben ausgestellt wird. 1. Formular über den Button herunterladen 2. Formular ausfüllen und unterschreiben 3. Formular einscannen und an die unten angegebene E-Mail Adresse zustellen Rechtsform* AG GmbH Einzelfirma Sonstiges Firmenname lt. HR* Zusatzzeile Adresse* Telefonnummer geschäftlich Telefonnummer mobile E-Mail-Adresse* Gründung am* Geschäftssitz seit* Treibstoff Jahresvolumen Karteninhaber Anrede* Herr Frau Sonstiges Nachname* Vorname* Adresse* Geburtsdatum* Zahlungsverkehr * per E-Mail per LSV / DD per B-Post in Papierform + CHF 2.60 Gestaltung Karte Karten-ID (Rechnung)* Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 1* Auswahl Produkte* KM-Abfrage (auf Monatsrechnung ausgewiesen) 01 (alle Produkte inkl. Shop und Serviceleistungen) 02 (nur Treibstoffe und Schmiermittel) 04 (nur Diesel) Karten-ID (Rechnung) Karte 2 Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 2 Auswahl Produkte KM-Abfrage (auf Monatsrechnung ausgewiesen) 01 (alle Produkte inkl. Shop und Serviceleistungen) 02 (nur Treibstoffe und Schmiermittel) 04 (nur Diesel) Karten-ID (Rechnung) Karte 3 Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 3 Auswahl Produkte KM-Abfrage (auf Monatsrechnung ausgewiesen) 01 (alle Produkte inkl. Shop und Serviceleistungen) 02 (nur Treibstoffe und Schmiermittel) 04 (nur Diesel) Karten-ID (Rechnung) Karte 4 Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 4 Auswahl Produkte KM-Abfrage (auf Monatsrechnung ausgewiesen) 01 (alle Produkte inkl. Shop und Serviceleistungen) 02 (nur Treibstoffe und Schmiermittel) 04 (nur Diesel) Einreichung HR-Auszug hochgeladen? * Datei-Upload Datei hochladen Ich bestätige, dass ich die Karte(n) gemäss den obenstehenden Angaben verbindlich bestellen möchte. * Bemerkungen Einreichen Ich habe von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die AGROLA energy card Kenntnis genommen und akzeptiere sie. Ich ermächtige die kartenausgebende Firma, sämtliche als notwendig erachteten Auskünfte bei öffentlichen Ämtern einzuholen. Dieser Antrag kann ohne Angabe eines Grundes abgelehnt werden Formular herunterladen Formular jetzt per E-Mail senden: energycard@laveba.ch Ich habe von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die AGROLA energy card Kenntnis genommen und akzeptiere sie. Ich ermächtige die kartenausgebende Firma, sämtliche als notwendig erachteten Auskünfte bei öffentlichen Ämtern einzuholen. Dieser Antrag kann ohne Angabe eines Grundes abgelehnt werden.

bottom of page