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  • agrolasg.ch | Tankstellen

    Die LAVEBA Energie verfügt über ein Tankstellennetz von rund 70 AGROLA Stationen in der ganzen Ostschweiz. Rund 20 Standorte verfügen auch über einen LAVEBA Shop. TANKSTELLEN Die LAVEBA Energie verfügt über ein AGROLA-Tankstellennetz von rund 70 Stationen - verteilt in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Schwyz sowie Glarus. Über 20 der Standorte sind mit einem LAVEBA Shop ausgestattet, wo Sie alles für den täglichen Bedarf zwischendurch finden. Filtermöglichkeiten Marke Wählen Sie eine Marke PLZ Wählen Sie eine PLZ Error Message Zurücksetzen Hier geht's zur nationalen Tankstellenübersicht der AGROLA: agrola.ch Tanken auf Rechnung? Jetzt kostenlos die AGROLA energy card beantragen. JETZT ANFRAGEN

  • agrolasg.ch | Über uns

    Die Geschäftseinheit Energie der LAVEBA Genossenschaft ist die Markenvertreterin von AGROLA in der Region Ostschweiz. ÜBER UNS Die LAVEBA Energie ist die Markenvertreterin von AGROLA in der Ostschweiz und Teil der LAVEBA Genossenschaft . Ursprünglich ein Nebengeschäft, ist der Handel mit Brenn- und Treibstoffen, unter anderem mit der Marke AGROLA, zu einer unserer wichtigen Unternehmensstützen geworden und hat sich stetig weiterentwickelt. WEIT VERBREITETES NETZ Mit der Marke AGROLA verfügen wir über ein weit verbreitetes Tankstellennetz und setzen beim Vertrieb primär auf das grosse Beziehungsnetz regionaler LANDI Verkaufsstellen. Wo keine LANDI vor Ort ist, wie beispielsweise in der Stadt St. Gallen, übernimmt die GE Energie den Verkauf. Versorgt werden die angeschlossenen Tankstellen und die Kundinnen und Kunden von eigenen Lagern in St. Gallen, Arnegg und Sennwald sowie von zusätzlichen Fremdlagern. Die regionale Infrastruktur garantiert kurze Anfahrtswege und eine rasche Bedienung – auch bei Notfällen. Das Geschäft mit Tankrevisionen wächst stetig und deckt alle Arbeiten und Dienstleistungen rund um Tankanlagen ab – von Bau und Rückbau, Leitungsbau und Installation bis hin zu Unterhalt und Service. HOCHWERTIGE SCHMIERSTOFFE Wir vertreiben ein umfassendes Sortiment an hochwertigen Schmiermitteln und beraten neben Garagen auch Transport und Baugeschäfte über die entsprechenden Produkte. In diesem Subbereich vertreiben wir Produkte namhafter Experten wie Fuchs Schmierstoffe oder Tectrol . NACHHALTIGKEIT AUS ÜBERZEUGUNG Landwirtschaftliche Betriebe haben ein grosses Potenzial für erneuerbare Energien. Darum bauen wir seit 2014 unsere Kompetenzen auch hier als fachkundiger Ansprechpartner für Energieeffizienz und -Versorgung, für Energieproduktion und -handel aus. Unser Fokus liegt auf Kundennutzen und Nachhaltigkeit ebenso wie auf der engen Kooperation mit Fachpartnerinnen und Partner. Wir planen und betreiben aber auch selbst Photovoltaik-Anlagen, unterstützen Mitglieder, beim Anlagenbau, gebündeltem Stromeinkauf und der Analyse von Energiepotenzial für eigene Betriebe. Erfahren Sie mehr über die Leistungen der Geschäftseinheit Energie der LAVEBA!

  • agrolasg.ch | AGB

    Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Produkte und Dienstleistungen der LAVEBA Energie. ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Geltungsbereich und Vertragspartner LAVEBA vermittelt ihren Partnerhändlern (LANDI oder andere Verkaufsstellen) und bietet auch selbst Brenn- und Treibstoffe inkl. Holz-Pellets und AdBlue zum Verkauf an. Die vorliegenden AGB sind auf alle entsprechenden Kaufverträge anwendbar, während die einzelnen Kaufverträge ausschliesslich zwischen dem Lieferanten und dem Besteller entstehen. 2. Offerten/Vertragsabschluss Die von LAVEBA veröffentlichten Preise und Zahlungskonditionen sind unverbindlich und dienen zur Offert-Stellung. Sämtliche Offerten verstehen sich als freibleibend. Der Kaufvertrag kommt durch Annahme der telefonischen oder schriftlichen Bestellung durch den Verkäufer zustande und ist verbindlich. Der Verkäufer stellt sodann eine schriftliche Auftragsbestätigung aus. 3. Datenschutz LAVEBA bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, die betriebliche Sicherheit sowie die Rechnungsstellung benötigt werden. Mit dem Absenden der Bestellung bestätigt der Besteller die Korrektheit und Vollständigkeit der von ihm gemachten Angaben. LAVEBA ist berechtigt, die von den Bestellern gemachten Angaben jederzeit zu überprüfen und für Marketingzwecke innerhalb der LAVEBA zu bearbeiten. 4. Haftung und Gewährleistung seitens LAVEBA LAVEBA übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung in Bezug auf die zwischen den Bestellern und den Lieferanten abgeschlossenen Kaufverträge, soweit LAVEBA nicht selbst als Lieferant auftritt. Insbesondere haftet LAVEBA gegenüber den Vertragsparteien weder für die Eigenschaften, die Qualität und die Verfügbarkeit der vereinbarten Leistungen, noch für irgendwelche direkten oder indirekten Schäden. 5. Preis und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken inklusive aller Gebühren, Abgaben, Zölle, Transport, Umschlags und Versicherungskosten. Jede Veränderung der Warenpreise, hervorgerufen durch die Erhöhung der Zoll, Carbura, Fiskal sowie sonstiger öffentlicher Abgaben irgendwelcher Art, welche zwischen Vertragsabschluss und Ablieferung der Ware an den Verkäufer eintreten, gehen zu Lasten des Käufers. Im Rechnungsbetrag ist die MwSt. enthalten, die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage netto, oder gemäss Auftragsbestätigung. 6. Rücktritt vom Vertrag Die Annullierung des Vertrages durch den Käufer berechtigt den Verkäufer zu Schadenersatz: Sofern der Tagespreis bei der Annullierung tiefer als der bestätigte Kaufpreis ist, wird dem Käufer die Differenz zwischen dem bestätigten Kaufpreis und dem aktuellen Tagespreis zuzüglich einer Umtriebsentschädigung im Betrage von CHF 150.– exkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Ist der aktuelle Tagespreis höher als der bestätigte Kaufpreis, wird nur die Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt. 7. Termine Verbindlich sind die ausschliesslich schriftlich zugesicherten Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen, wenn dem Verkäufer Angaben, die für die Ausführung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde diese nachträglich ändert. wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Verkäufers liegen, wie *Höhere Gewalt (*siehe auch Pos.12) und überdurchschnittlich grosse Nachfrage wenn der Kunde einen ersten vom Transporteur vorgeschlagenen Liefertermin nicht akzeptiert. Die Lieferung wird dem Kunden vom Transporteur voravisiert. Bei Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt muss der Kunde den Verkäufer in Verzug setzen. Lieferverzug allein berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatz. 8. Versand Für durch den Transporteur verursachte Verspätungen übernimmt der Verkäufer keine Haftung. 9. Informationspflicht des Kunden/Zusätzliche Abladestellen/Erschwerte Lieferungen Der Käufer hat den Verkäufer auf besondere umgebungstechnische Erschwernisse sowie auf gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Auslieferung der zu liefernden Ware von Bedeutung sind. Er hat weiter vor einer Bestellung/Anlieferung die freie Kapazität seines Tanks zu ermitteln und ist für einen einwandfreien technischen Zustand des Tanks und der Überfüllsicherung verantwortlich. Wird die Bestellmenge auf zwei oder mehrere Abladestellen verteilt, gelten die beim Verkäufer aktuellen Abladezuschläge. Erschwerte Lieferungen, welche einen hohen Zeitaufwand verursachen oder zusätzliches Personal benötigen sowie Abladestellen, welche mehr als 50 m Schlauchlänge erfordern (bei Pellets-Lieferungen mehr als 30 m), können nur gegen Belastung der Mehrkosten ausgeführt werden. Sind die örtlichen Verhältnisse bei Bestellung nicht bekannt, ist der Verkäufer berechtigt, nachträglich dem Kunden die Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Die Zufahrt muss für 18 t Lastwagen geeignet sein. Ist eine Zufahrt zur Liegenschaft oder eine Lieferung aufgrund technischer Mängel in, um und an der Tankanlage nicht möglich, gehen die Mehrkosten für Transport und Vertragsrücktritt (Ziff.6) zu Lasten des Kunden. Um eine weitgehend staubfreie Befüllung mit Pellets zu garantieren, sind die Einfüll- und Abluftstutzen (belüftbar) im Freien anzubringen und mit Storz-Kupplungen vom Typ A, Nennweite 110 mm, zu bestücken. Bei einer Schlauchlänge von über 30 Metern wird keine Garantie für die Pellets-Qualität übernommen. Für den Betrieb des Staub- und Rückluftabsauggeräts wird eine mit 13 Ampere träge abgesicherte 230-Volt-Steckdose benötigt. Der Lieferant schliesst jegliche Haftung aus, wenn Schäden infolge nicht ordnungsgemässer Bereitstellung der Heizanlage entstehen. 10. Minderungen/Nachlieferungen Sollte die ausgelieferte Menge aus Platzgründen um mehr als 10 Prozent oder 1000 lt/ kg unter der Bestellmenge liegen, ist der Verkäufer berechtigt, den Verkaufspreis der entsprechenden Mengenkategorie für die gesamte Liefermenge anzuwenden. Der Vermerk «Tank füllen» wird als Wunsch und ohne eine Lieferverpflichtung entgegengenommen. Liegt die Liefermenge des Verkäufers um mehr als 10 Prozent und mindestens 500 lt/kg unter der Bestellmenge, so kann der Käufer innerhalb zehn Tagen eine Nachlieferung ohne zusätzliche Kosten verlangen. 11. Fakturierung Die Fakturierung erfolgt aufgrund der Lieferung am Messapparat festgestellten Menge in Liter kompensiert bei 15 Grad. 12. Zahlungsverzug Zahlungen haben innerhalb der Zahlungsfrist gemäss Rechnung ohne Abzug von Skonto zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen und gegebenenfalls ein Verzugsschaden geltend gemacht. Verzug löst ohne besondere Mahnung einen Verzugszins aus in der Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank am Tag der Fälligkeit. Die Verrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Es werden nach erfolglosem Ablauf der Zahlungsfrist sämtliche offenen Forderungen zur Zahlung fällig. Zudem können weitere Auslieferungen abgelehnt werden. Der Verkäufer behält sich in diesem Fall weitere Forderungen gegenüber dem Kunden vor. 13. Eigentumsvorbehalt Die vom Verkäufer gelieferte Ware steht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unter Eigentumsvorbehalt. Der Käufer verpflichtet sich in diesem Falle, freien Zugang zur Ware zu gewähren und verzichtet ausdrücklich auf jegliche Art von Widerspruch. 14. Änderungen der allgemeinen Bedingungen Nur schriftlich vom Verkäufer bestätigte Änderungen der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind rechtsverbindlich. 15. Höhere Gewalt/Lieferverhinderungen/Haftung Höhere Gewalt entbindet den Verkäufer von seiner Lieferverpflichtung. Als Fälle höherer Gewalt gelten namentlich Kriege, Revolutionen, Streiks, Sperren, Ein- und Ausfuhrverbote und sonstige behördliche Massnahmen im In- und Ausland, jede Art von Betriebsstörung, Beschädigung von Rohstoffen, Hilfsmaterialien und der Ware selbst. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich in jedem Fall auf grobe Fahrlässigkeit seiner Organe. Er ist nicht verpflichtet, bestellte Ware vor dem Ablieferungstermin im Inland bereit zu stellen. Bei Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt muss der Käufer den Verkäufer in Verzug setzen und eine verhältnismässige Nachlieferfrist gewähren. Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. 16. Heizöl und Dieselöl Der Verkauf von Heizöl erfolgt gegen eine bei der Eidg. Oberzolldirektion in Bern zu hinterlegende Verwendungsverpflichtung (Art. 20 Mineralölsteuerverordnung vom 20. November 1996). – Gemäss Art. 24 Mineralölsteuerverordnung darf Heizöl nur zu Feuerungszwecken, andere Waren nur zum in der Verwendungsverpflichtung aufgeführten Zweck verwendet werden. Zuwiderhandlungen werden nach dem Mineralölsteuergesetz geahndet. 17. Gerichtsstand und Anwendbares Recht Der ausschliessliche Gerichtsstand ist St.Gallen. Anwendbares Recht: CH-Recht (Das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer untersteht schweizerischen Recht)

  • agrolasg.ch | Team

    Persönlicher Kontakt ist uns wichtig. Lernen Sie das Team der LAVEBA Energie kennen und kontaktieren Sie uns bei Fragen oder für ein unverbindliches Angebot. UNSER TEAM Haben Sie allgemeine Anliegen, wenden Sie sich bitte an diesen Kontakt . MARC LIPPUNER Leiter GE Energie Mitglied Geschäftsleitung 058 400 66 01 ANDY GARTWYL Leiter Abteilung Brenn- und Treibstoffe, Stv. Leiter GE Energie 058 400 66 05 MICHAEL WÜTHRICH Leiter Abteilung Holz-Pellets / AdBlue 058 400 66 02 JÜRG MENET Leiter Abteilung Schmierstoffe 058 400 66 95 ANITA GARTWYL Leiterin Tankstellen Management 058 400 66 15 JAN KESSLER Leiter AGROLA energy card, Verkauf Brenn- und Treibstoffe 058 400 66 09 PALMIRA DI LEO Verkauf Brenn- und Treibstoffe 058 400 66 03 DUNJA ZUMSTEIN Verkauf Brenn- und Treibstoffe 058 400 66 10 THOMAS BAUMANN Leiter Tankdienstleistungen 058 400 67 25 ARNOLD BLASER Verkauf Brenn- und Treibstoffe / Tankdienstleistungen 058 400 66 08 DOMINIK HOFER Sachbearbeiter AGROLA energy card 058 400 66 19 RITA STILLHART Sachbearbeiterin AGROLA energy card 058 400 66 07 SUSANNE SZEWCZUK Sachbearbeiterin Administration 058 400 65 63 JENS ANLIKER Verkaufsberater Schmierstoffe 058 400 66 96 NOAH ZOLLER Auszubildender 058 400 67 28

  • agrolasg.ch | Holz-Pellets

    ​Wie kann man am effizientesten und umweltfreundlich Heizen? Mit AGROLA Holz-Pellets von der LAVEBA Energie, welche aus heimischem Restholz hergestellt werden und damit zu den erneuerbaren Energien zählen. Der erprobte Brennstoff leistet einen wertvollen Beitrag im Sinne des Umweltschutes. Zusammengefasst nachhaltig, regional und klimafreundlich.  HOLZ-PELLETS Wie kann man am effizientesten und umweltfreundlich Heizen? Mit AGROLA Holz-Pellets von der LAVEBA Energie, welche aus heimischem Restholz hergestellt werden und damit zu den erneuerbaren Energien zählen. Der erprobte Brennstoff leistet einen wertvollen Beitrag im Sinne des Umweltschutzes. Zusammengefasst nachhaltig, regional und klimafreundlich. Herstellung Unsere Holz-Pellets werden aus naturbelassenem Restholz, welches in Säge- und Hobelwerken anfällt, hergestellt. Die Herstellung erfolgt idealerweise in der Nähe der Rohstoffquelle. Das Restholz wird zunächst zerkleinert und unter hohem Druck durch eine Stahlmatrize mit Bohrungen im gewünschten Pellets-Druchmesser gepresst. Durch den Druck findet eine Erwärmung statt, die das im Holz enthaltene Lignin erhitzt und verflüssigt, so dass es als Bindemittel fungiert. Beim Austreten aus der Matrize schneidet ein Abstreifmesser die Stränge zu Holz-Pellets der gewünschten Länge. Der Energieaufwand bei der Holz-Pellets Herstellung beträgt ca. 2.7% des Energiegehaltes. Interessiert an einem Angebot? Jetzt unverbindlich Offerte anfragen. JETZT ANFRAGEN Mehrheitlich Holz-Pellets aus Holz aus der Schweiz Die LAVEBA Energie ist Teil der LAVEBA Genossenschaft und somit ein Schweizer Unternehmen. Aus diesem Grund legen wir schon immer grossen Wert auf schweizerische Produkte. Bei der Auswahl unserer Lieferanten gehen wir deshalb keine Kompromisse ein. Gut 90% unseres Handelsvolumens stammen aus Schweizer Produktion. Die übrigen Pellets beziehen wir von renommierten Herstellern aus Süddeutschland sowie aus dem Vorarlberg und Tirol in Österreich. Neben langjährigen Partnerschaften mit unseren Produktionspartnern ist uns auch Nachhaltigkeit und Umweltschutz sehr wichtig. Unsere Holz-Pellets werden mit 100% erneuerbarer Energie hergestellt. Qualität steht an erster Stelle Unsere Schweizer Hersteller produzieren unsere Holz-Pellets nach dem europäischen Qualitätssiegel ENplus-A1. Da alle europäischen Heizkessel speziell auf ENplus-A1 Pellets abgestimmt werden, garantieren Holz-Pellets von der AGROLA beste Funktionalität. Seit Juli 2014 unterliegt dieses Produkt in den EU-Ländern der allgemein verbindlichen und international geltenden Produktenorm ISO 17225-2 (in der Schweiz SN EN ISO 17225-2). Damit werden die bisher geltenden nationalen Normen abgelöst. Die ISO-Norm unterscheidet drei unterschiedliche Qualitätsklassen: A1, A2 und B. Unsere Holz-Pellets sind ENplus-A1 zertifiziert! Was bedeutet ENplus-A1 zertifiziert? Mit seinen strengen Grenzwerten sorft das Zertifikat für einwandfreie Qualität bezüglich der Länge, Durchmesser, Asche, Wassergehalt und Heizwert. ENplus-A1 Holz-Pellets ermöglichen störungsfreies und energieeffizientes Heizen und werden von allen führenden Heizkesselanbietern empfohlen. Mit diesem Zertifikat wird die gesamte Prozesskette von der Herstellung, über die Lagerung, den Transport bis hin zum Endkunden kontrolliert. Mit der Rückverfolgbarkeit über die Identifikationsnummer erhalten Sie als Konsument Gewissheit, dass die Holz-Pellets die Anforderungen erfüllen und Sie können jederzeit nachvollziehen, wer die Pellets produziert hat. Versorgungssicherheit AGROLA investiert in eine sichere Versorgung mit Holz-Pellets. Temperaturbedingt wird die grösste Menge an Holz-Pellets in den Wintermonaten benötigt. Sägemehl und Hobelspäne fallen jedoch grösstenteils im Sommer an. Es ist für uns die Aufgabe und Herausforderung zugleich die Versorgungssicherheit trotz diesen Umständen immer zu gewährleisten. Um auch im strengstem Winter unsere Kundinnen und Kunden innert einer nützlicher Frist zu beliefern zu können, lagert die AGROLA im Sommer grosse Mengen an Holz-Pellets ein. Um die Anfahrtswege kurz zu halten, werden die Pellets auf dezentrale Lager verteilt.

  • agrolasg.ch | AdBlue

    AdBlue® ist ein Betriebsstoff, der die selektive katalytische Reduktion (SCR-Technologie) unterstützt und in vielen neuen Dieselfahrzeugen Verwendung findet. ​Derzeit betreibt LAVEBA Energie gemeinsam mit der AGROLA AG das grösste Marken-Tankstellennetz in der Schweiz, das die bequeme Option bietet, AdBlue® und Diesel zu tanken und auf einer gemeinsamen Monatsrechnung belasten zu lassen. Unser Netz umfasst bereits über 120 Tankstellen, die mit AdBlue® ausgestattet sind. ADBLUE AdBlue® ist ein Betriebsstoff, der die selektive katalytische Reduktion (SCR-Technologie) unterstützt und in vielen neuen Dieselfahrzeugen Verwendung findet. Diese ungiftige, geruchlose, klare und synthetisch hergestellte Harnstofflösung entspricht der DIN-Norm 70070 für AdBlue®. Es handelt sich um eine 32,5%ige Flüssigharnstofflösung, die im Nutzfahrzeug- und Personenkraftwagenbereich zur Reduzierung der NOx-Emissionen eingesetzt wird. Der im Auspuff dosiert eingespritzte Harnstoff (NH2)2CO reagiert im Katalysator bei erhöhter Temperatur mit Stickoxiden, wodurch Wasserdampf und Stickstoff (N2) erzeugt werden. Stickstoff ist unbedenklich, da er mit 80 % den Hauptbestandteil der Luft ausmacht. Dank dieser Technologie können die strengen Emissionsnormen von EURO IV bis VI problemlos eingehalten werden. AdBlue® reduziert Stickoxide in den Abgasen von Euro-5-Fahrzeugen um 85 % und von Euro-6-Fahrzeugen um 95-98 %. Darüber hinaus trägt die SCR-Technologie zur Verringerung von Russpartikeln bei. Die optimierte Motoreneinstellung führt zudem zu einer Senkung des Treibstoffverbrauchs um 5-6 %, was Transportunternehmen einen Kostenvorteil im Vergleich zu älteren Abgastechnologien verschafft. LAVEBA Energie nimmt auch hier die Möglichkeit wahr, um einen aktiven Beitrag zur Luftqualitätsverbesserung zu leisten. UNSERE PRODUKTE Derzeit betreibt LAVEBA Energie gemeinsam mit der AGROLA das grösste Marken-Tankstellennetz in der Schweiz, das die bequeme Option bietet, AdBlue® und Diesel zu tanken und auf einer gemeinsamen Monatsrechnung belasten zu lassen. Unser Netz umfasst bereits über 120 Tankstellen, die mit AdBlue® ausgestattet sind. Das aktuelle Verzeichnis unserer Tankstellen finden Sie hier . Lieferung mit Tankwagen AdBlue® liefern wir ab einer Menge von 2'000 Liter pro Abladestelle, mit einem Tankwagen direkt an Ihren Standort. 1'000 Liter IBC-Container Der IBC-Container eignet sich vor allem bei grösserem Verbrauch. Die Abmessungen sind in der Länge 120cm, in der Breite 100cm und in der Höhe 116cm (ohne die Pumpe). Es handelt sich hierbei um ein Austauschgebinde, welches sich im Eigentum der AGROLA St. Gallen befindet. Für die Verwendung wird eine Elektropumpe benötigt, welche bei LAVEBA Energie erhältlich ist. Der Container kann in unserem Lager abgeholt werden oder auch an Ihren Standort geliefert werden. 210 Liter Fass Das 210 Liter Fass ist die ideale Lösung für Betriebe mit wenig Verbrauch. Für die Verwendung wird eine Hand- oder Elektropumpe benötigt, welche auch bei der LAVEBA Energie erhältlich sind. Es handelt sich hierbei um ein Einweggebinde. Das Fass kann ab unserem Lager abgeholt werden oder Sie lassen sich dieses durch uns an Ihren Standort liefern. 10 Liter Kanister Der 10 Liter Kanister ist leicht und einfach zu benutzen. Er dient als überaus praktischer Vorratsbehälter. Diese Kanister sind Einweggebinde und können ab unserem Lager, LAVEBA Shops oder in einer LANDI abgeholt werden. Alternativ können Sie diese bequem durch uns an Ihren Standort liefern lassen. Interessiert an einem Angebot? Jetzt unverbindlich Offerte anfragen. JETZT ANFRAGEN

  • agrolasg.ch | Impressum

    Impressum zur Seite agrolasg.ch der LAVEBA Genossenschaft. IMPRESSUM Betreiber der Website LAVEBA Genossenschaft Vadianstrasse 29 Postfach 9001 St. Gallen +41 58 400 66 66 Kein Angebot Die auf dieser Webseite veröffentlichten Informationen, Unterlagen und Meinungen stellen weder eine Empfehlung noch ein Angebot zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäfts dar. Haftungsausschluss Die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen dienen lediglich Informationszwecken. Sämtliche Informationen auf dieser Webseite können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Obschon die Inhalte dieser Webseite mit aller Sorgfalt und Genauigkeit bearbeitet werden, kann insbesondere in Bezug auf Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte keine Gewähr gegeben werden. Für die sich aus diesen Informationen und deren Nutzung ergebenden Verluste aus direkten und indirekten Schäden irgendwelcher Art wird jede Haftung (einschliesslich Fahrlässigkeit und Haftung gegenüber Dritten) ausgeschlossen. Es wird keine Verantwortung übernommen und keine Garantie abgegeben, dass die Funktionen auf dieser Webseite nicht unterbrochen werden oder fehlerlos sind, Fehler behoben werden, die Webseite oder der jeweilige Server frei von Viren oder schädlichen Bestandteilen ist. Copyright Der gesamte Inhalt dieser Webseite ist urheberrechtlich geschützt (alle Rechte vorbehalten). Durch die Benutzung dieser Webseite werden dem Benutzer keine Rechte am Inhalt, an der Software, an einer eingetragenen Marke oder an sonst einem Element eingeräumt. Alle auf dieser Webseite erwähnten Marken oder Kennzeichen stellen geistiges Eigentum dar. Verlinkungen auf externe Websites Durch die Benützung einer Verknüpfung (Link) verlassen Sie möglicherweise diese Webseite und besuchen eine neue Webseite, für deren Inhalt, insbesondere darin enthaltene Angebote, Informationen und Meinungen, keinerlei Haftung übernommen wird. Unsere Sicherheitsmassnahmen Wir nehmen es mit der Sicherheit Ihrer Daten im Internet ernst. Daher schützen wir Ihre Informationen durch moderne Sicherheitssysteme. Alle Systeme, auf denen Ihre Kundendaten gespeichert sind, sind passwortgeschützt und nur für Sie zugänglich. Geben Sie daher nie das Passwort an andere weiter. Wir werden Sie keiner Zeit nach Ihrem Passwort fragen. Sie benötigen es nur, um sich in unserem Shop zusammen mit Ihrer E-Mail-Adresse in Ihr Konto einzuloggen. Zusätzlich ist der komplette Shop über SSL mit 256bit verschlüsselt. Dadurch werden Kundendaten und Bestellungen vollautomatisch verschlüsselt übertragen. Anwendbares Recht Sollte durch die Benutzung dieser Webseite ein Rechtsverhältnis entstehen, untersteht dieses schweizerischem Recht.

  • agrolasg.ch | Pellets-Rechner

    Schnell und einfach online den Preis für Pellets in der Schweiz berechnen. Gerne können Sie uns auf individuell kontaktieren unter 058 400 66 11 oder info@agrolasg.ch HOLZ-PELLETS PREISRECHNER IHR REGIONALER LIEFERANT FÜR ENERGIE. Schnell und einfach online den Preis für Holz-Pellets in der Schweiz berechnen. Gerne können Sie uns bei Fragen oder für eine individuelle Offerte kontaktieren: Telefon +41 58 400 66 11 oder per E-Mail an info@agrolasg.ch.

  • agrolasg.ch | energy card

    Mit der Karte können Sie bargeldlos an über 400 AGROLA Tankstellen in der gesamten Schweiz tanken. Diese Tankstellen sind 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr geöffnet. Zudem profitieren Sie von günstigen Selbstbedienungspreisen für unsere hochwertigen Treibstoffe von AGROLA. Zusätzlich erhalten Sie jeden Monat detaillierte Abrechnungen, die besonders bei Fahrzeugflotten die Verwaltung erheblich erleichtern und können von weiteren Angeboten im AGROLA energy club profitieren. AGROLA energy card Wenn Sie die AGROLA energy card nutzen, können Sie eigentlich nur profitieren. Mit der Karte können Sie bargeldlos an über 400 AGROLA Tankstellen in der gesamten Schweiz tanken. Diese Tankstellen sind 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr geöffnet. Zudem profitieren Sie von günstigen Selbstbedienungspreisen für unsere hochwertigen Treibstoffe von AGROLA. Zusätzlich erhalten Sie jeden Monat detaillierte Abrechnungen, die besonders bei Fahrzeugflotten die Verwaltung erheblich erleichtern und können von weiteren Angeboten im AGROLA energy club profitieren. Vorteile der AGROLA energy card von LAVEBA Energie bargeld- und kontaktloses Tanken an über 400 AGROLA Tankstellen in der ganzen Schweiz keine Jahresgebühr detaillierte MwSt. konforme Monatsrechnung Bezahlung mit Monatsrechnung oder LSV / Debit Direct einfache Administration für Flottenfahrzeuge wählbare Einkaufskategorien (z.B. nur Treibstoff oder weitere Produkte) Kilometerabfrage attraktive Angebote im AGROLA energy club Interessiert an einer Karte? Jetzt online beantragen. ANTRAG PRIVATKUNDEN ANTRAG GESCHÄFTSKUNDEN

  • agrolasg.ch | Kontakt energy card Geschäftskunden

    Sie möchten eine AGROLA energy card bestellen? Dann nutzen Sie das Kontaktformular für Kartenanträge für Geschäftskunden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. KARTENANTRAG Dieser Antrag ist für Geschäftskunden. Sind sie bereits Kunde und möchten eine weitere Karte beantragen, kontaktieren Sie uns bitte. KARTENANTRAG GESCHÄFTSKUNDEN Ich beantrage, dass mir die AGROLA energy card auf die nachstehenden Angaben ausgestellt wird. 1. Formular über den Button herunterladen 2. Formular ausfüllen und unterschreiben 3. Formular einscannen und an die unten angegebene E-Mail Adresse zustellen Rechtsform* AG GmbH Einzelfirma Sonstiges Firmenname lt. HR* Zusatzzeile Adresse* Telefonnummer geschäftlich Telefonnummer mobile E-Mail-Adresse* Gründung am* Geschäftssitz seit* Treibstoff Jahresvolumen Karteninhaber Anrede* Herr Frau Sonstiges Nachname* Vorname* Adresse* Geburtsdatum* Zahlungsverkehr * per E-Mail per LSV / DD per B-Post in Papierform + CHF 2.60 Gestaltung Karte Karten-ID (Rechnung)* Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 1* Auswahl Produkte* KM-Abfrage (auf Monatsrechnung ausgewiesen) 01 (alle Produkte inkl. Shop und Serviceleistungen) 02 (nur Treibstoffe und Schmiermittel) 04 (nur Diesel) Karten-ID (Rechnung) Karte 2 Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 2 Auswahl Produkte KM-Abfrage (auf Monatsrechnung ausgewiesen) 01 (alle Produkte inkl. Shop und Serviceleistungen) 02 (nur Treibstoffe und Schmiermittel) 04 (nur Diesel) Karten-ID (Rechnung) Karte 3 Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 3 Auswahl Produkte KM-Abfrage (auf Monatsrechnung ausgewiesen) 01 (alle Produkte inkl. Shop und Serviceleistungen) 02 (nur Treibstoffe und Schmiermittel) 04 (nur Diesel) Karten-ID (Rechnung) Karte 4 Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 4 Auswahl Produkte KM-Abfrage (auf Monatsrechnung ausgewiesen) 01 (alle Produkte inkl. Shop und Serviceleistungen) 02 (nur Treibstoffe und Schmiermittel) 04 (nur Diesel) Einreichung HR-Auszug hochgeladen? * Datei-Upload Datei hochladen Ich bestätige, dass ich die Karte(n) gemäss den obenstehenden Angaben verbindlich bestellen möchte. * Bemerkungen Einreichen Ich habe von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die AGROLA energy card Kenntnis genommen und akzeptiere sie. Ich ermächtige die kartenausgebende Firma, sämtliche als notwendig erachteten Auskünfte bei öffentlichen Ämtern einzuholen. Dieser Antrag kann ohne Angabe eines Grundes abgelehnt werden Formular herunterladen Formular jetzt per E-Mail senden: energycard@laveba.ch Ich habe von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die AGROLA energy card Kenntnis genommen und akzeptiere sie. Ich ermächtige die kartenausgebende Firma, sämtliche als notwendig erachteten Auskünfte bei öffentlichen Ämtern einzuholen. Dieser Antrag kann ohne Angabe eines Grundes abgelehnt werden.

  • agrolasg.ch | Kontakt energy card

    Sie möchten eine AGROLA energy card bestellen? Dann nutzen Sie das Kontaktformular für Kartenanträge für Privatpersonen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. KARTENANTRAG Dieser Antrag ist für Privatpersonen. Sind sie bereits Kunde und möchten eine weitere Karte beantragen, kontaktieren Sie uns bitte. KARTENANTRAG PRIVATPERSONEN Ich beantrage, dass mir die AGROLA energy card auf die nachstehenden Angaben ausgestellt wird. 1. Formular über den Button herunterladen 2. Formular ausfüllen und unterschreiben 3. Formular einscannen und an die unten angegebene E-Mail Adresse zustellen Anrede* Frau Herr Sonstiges Nachname* Vorname* Adresse* Nationalität* Geburtsdatum* Telefonnummer privat Telefonnummer geschäftlich Telefonnummer mobile E-Mail-Adresse* Datei-Upload* Datei hochladen Bitte laden Sie hier ein Foto ihrer ID oder ihres Passes hoch. Vorgängige Adresse Adresse Bei Domizilwechsel in den letzten 2 Jahren bitte Adresse angeben Für nicht Schweizer Bürger: Niederlassungstyp (bitte Kopie beilegen): B C Ausgestellt am: Zahlungsverkehr * per E-Mail per LSV / DD per B-Post in Papierform + CHF 2.60 Gestaltung Karte Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 1* Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 2 Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 3 Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 4 Optionale Angaben Beruf Position Beschäftigungsverhältnis angestellt selbständig pensioniert in Ausbildung nicht berufstätig seit (Monat/Jahr) Arbeitgeber Adresse Vor- und Nachname Ehepartner Einreichung Ich bestätige, dass ich die Karte(n) gemäss den obenstehenden Angaben verbindlich bestellen möchte. * Bemerkungen Einreichen Ich habe von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die AGROLA energy card Kenntnis genommen und akzeptiere sie. Ich ermächtige die kartenausgebende Firma, sämtliche als notwendig erachteten Auskünfte bei öffentlichen Ämtern einzuholen. Dieser Antrag kann ohne Angabe eines Grundes abgelehnt werden Formular herunterladen Formular jetzt per E-Mail senden: energycard@laveba.ch Ich habe von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die AGROLA energy card Kenntnis genommen und akzeptiere sie. Ich ermächtige die kartenausgebende Firma, sämtliche als notwendig erachteten Auskünfte bei öffentlichen Ämtern einzuholen. Dieser Antrag kann ohne Angabe eines Grundes abgelehnt werden.

  • agrolasg.ch | HVO R100

    HVO ist die Abkürzung für hydrogenerated Vegetable Oil. In Deutsch: Hydriertes Pflanzenöl. Das Pflanzenöl wird durch eine katalytische Reaktion mit Wasserstoff in Kohlewasserstoff umgewandelt. HVO R100 HVO ist die Abkürzung für hydrogenerated Vegetable Oil. In Deutsch: Hydriertes Pflanzenöl. Das Pflanzenöl wird durch eine katalytische Reaktion mit Wasserstoff in Kohlewasserstoff umgewandelt. Durch diesen Prozess der Veredelung wird das Pflanzenöl in den Eigenschaften soweit an fossilen Diesel angepasst, damit die chemischen Eigenschaften so gut wie identisch sind. HVO kann somit als saubere Diesel Alternative dem fossilen Diesel beigemischt werden , oder ihn sogar komplett ersetzen. Der umweltschonend hergestellte Treibstoff basiert wie der Bio-Diesel (FAME) aus Rohstoffen wie Pflanzenöl oder tierischen Fetten. Die Produkteigenschaften des HVO sind dem fossilen Diesel sehr ähnlich, verbrennt aber sauberer und verursacht im Vergleich zu herkömmlichem Diesel 90 Prozent weniger Treibhausgase. Die meisten Fahrzeughersteller haben ihre Motoren bereits für den Einsatz von HVO R100 freigegeben. UNSERE PRODUKTE HVO R100 Erfüllt die Norm EN 15940 Klasse A Dieses Produkt besteht aus 93.3% HVO und 6.7% Bio-Diesel (FAME). Dies hat den positiven Effekt, dass das Schmierverhalten vom HVO auf ein besonders gutes Niveau erhöht wird. Durch den Gehalt an biogenen Treibstoffen von 100%, kann so eine Co2-Einsparung von bis zu 90% erzielt werden. HVO R100 B50 Erfüllt die Norm EN 15940 Klasse A Dieses Produkt besteht aus 50% HVO und 50% Bio-Diesel (FAME). Durch den Gehalt an biogenen Treibstoffen von 100%, kann so eine Co2-Einsparung von bis zu 90% erzielt werden. HVO R50 Erfüllt die Norm EN 15940 Klasse A Dieses Produkt besteht aus 43.3% HVO, 6.7% Bio-Diesel (FAME) und 50% fossilem Diesel. Durch den Gehalt an biogenen Treibstoffen von 50%, kann so eine Co2-Einsparung von rund 45% erzielt werden. HVO R32 Erfüllt die Norm EN 590 Dieses Produkt besteht aus 25.3% HVO, 6.7% Bio-Diesel (FAME) und 68% fossilem Diesel. Damit dieses Produkt innerhalb der EN 590 (Diesel Norm) liegt, darf die Dichte 820 nicht unterschreiten. Durch den Gehalt an biogenen Treibstoffen von 32%, kann so eine Co2-Einsparung von rund 29% erzielt werden. *das R steht für Renewable (erneuerbar) Download Infoblatt

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