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  • agrolasg.ch | Kontakt energy card Geschäftskunden

    Sie möchten eine AGROLA energy card bestellen? Dann nutzen Sie das Kontaktformular für Kartenanträge für Geschäftskunden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. KARTENANTRAG Dieser Antrag ist für Geschäftskunden. Sind sie bereits Kunde und möchten eine weitere Karte beantragen, kontaktieren Sie uns bitte. KARTENANTRAG GESCHÄFTSKUNDEN Ich beantrage, dass mir die AGROLA energy card auf die nachstehenden Angaben ausgestellt wird. 1. Formular über den Button herunterladen 2. Formular ausfüllen und unterschreiben 3. Formular einscannen und an die unten angegebene E-Mail Adresse zustellen Rechtsform* AG GmbH Einzelfirma Sonstiges Firmenname lt. HR* Zusatzzeile Adresse* Telefonnummer geschäftlich Telefonnummer mobile E-Mail-Adresse* Gründung am* Geschäftssitz seit* Treibstoff Jahresvolumen Karteninhaber Anrede* Herr Frau Sonstiges Nachname* Vorname* Adresse* Geburtsdatum* Zahlungsverkehr * per E-Mail per LSV / DD per B-Post in Papierform + CHF 2.60 Gestaltung Karte Karten-ID (Rechnung)* Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 1* Auswahl Produkte* KM-Abfrage (auf Monatsrechnung ausgewiesen) 01 (alle Produkte inkl. Shop und Serviceleistungen) 02 (nur Treibstoffe und Schmiermittel) 04 (nur Diesel) Karten-ID (Rechnung) Karte 2 Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 2 Auswahl Produkte KM-Abfrage (auf Monatsrechnung ausgewiesen) 01 (alle Produkte inkl. Shop und Serviceleistungen) 02 (nur Treibstoffe und Schmiermittel) 04 (nur Diesel) Karten-ID (Rechnung) Karte 3 Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 3 Auswahl Produkte KM-Abfrage (auf Monatsrechnung ausgewiesen) 01 (alle Produkte inkl. Shop und Serviceleistungen) 02 (nur Treibstoffe und Schmiermittel) 04 (nur Diesel) Karten-ID (Rechnung) Karte 4 Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 4 Auswahl Produkte KM-Abfrage (auf Monatsrechnung ausgewiesen) 01 (alle Produkte inkl. Shop und Serviceleistungen) 02 (nur Treibstoffe und Schmiermittel) 04 (nur Diesel) Einreichung HR-Auszug hochgeladen? * Datei-Upload Datei hochladen Ich bestätige, dass ich die Karte(n) gemäss den obenstehenden Angaben verbindlich bestellen möchte. * Bemerkungen Einreichen Ich habe von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die AGROLA energy card Kenntnis genommen und akzeptiere sie. Ich ermächtige die kartenausgebende Firma, sämtliche als notwendig erachteten Auskünfte bei öffentlichen Ämtern einzuholen. Dieser Antrag kann ohne Angabe eines Grundes abgelehnt werden Formular herunterladen Formular jetzt per E-Mail senden: energycard@laveba.ch Ich habe von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die AGROLA energy card Kenntnis genommen und akzeptiere sie. Ich ermächtige die kartenausgebende Firma, sämtliche als notwendig erachteten Auskünfte bei öffentlichen Ämtern einzuholen. Dieser Antrag kann ohne Angabe eines Grundes abgelehnt werden.

  • agrolasg.ch | HVO R100

    HVO ist die Abkürzung für hydrogenerated Vegetable Oil. In Deutsch: Hydriertes Pflanzenöl. Das Pflanzenöl wird durch eine katalytische Reaktion mit Wasserstoff in Kohlewasserstoff umgewandelt. HVO R100 HVO ist die Abkürzung für hydrogenerated Vegetable Oil. In Deutsch: Hydriertes Pflanzenöl. Das Pflanzenöl wird durch eine katalytische Reaktion mit Wasserstoff in Kohlewasserstoff umgewandelt. Durch diesen Prozess der Veredelung wird das Pflanzenöl in den Eigenschaften soweit an fossilen Diesel angepasst, damit die chemischen Eigenschaften so gut wie identisch sind. HVO kann somit als saubere Diesel Alternative dem fossilen Diesel beigemischt werden , oder ihn sogar komplett ersetzen. Der umweltschonend hergestellte Treibstoff basiert wie der Bio-Diesel (FAME) aus Rohstoffen wie Pflanzenöl oder tierischen Fetten. Die Produkteigenschaften des HVO sind dem fossilen Diesel sehr ähnlich, verbrennt aber sauberer und verursacht im Vergleich zu herkömmlichem Diesel 90 Prozent weniger Treibhausgase. Die meisten Fahrzeughersteller haben ihre Motoren bereits für den Einsatz von HVO R100 freigegeben. UNSERE PRODUKTE HVO R100 Erfüllt die Norm EN 15940 Klasse A Durch den Gehalt an biogenen Treibstoffen von 100%, kann so eine Co2-Einsparung von bis zu 90% erzielt werden. HVO R100 B50 Erfüllt die Norm EN 15940 Klasse A Durch den Gehalt an biogenen Treibstoffen von 100%, kann so eine Co2-Einsparung von bis zu 90% erzielt werden. Diesel HVO R50 Erfüllt die Norm EN 15940 Klasse A Durch den Gehalt an biogenen Treibstoffen von 50%, kann so eine Co2-Einsparung von rund 45% erzielt werden. Diesel HVO R32 Erfüllt die Norm EN 590 Damit dieses Produkt innerhalb der EN 590 (Diesel Norm) liegt, darf die Dichte 820 nicht unterschreiten. Durch den Gehalt an biogenen Treibstoffen von 32%, kann so eine Co2-Einsparung von rund 29% erzielt werden. *das R steht für Renewable (erneuerbar) Download Infoblatt

  • agrolasg.ch | Tankdienstleistungen

    Eine Tankrevision oder Tanksanierung ist wichtig, damit Sie störungsfrei von der Energie profitieren können und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Erfahren Sie mehr darüber, wie eine Tankreinigung abläuft. TANKDIENSTLEISTUNGEN Eine Tankrevision oder Tanksanierung ist wichtig, damit Sie störungsfrei von der Energie profitieren können und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Erfahren Sie mehr darüber, wie eine Tankreinigung abläuft. Was für andere spezifische Tankdienstleistungen bietet LAVEBA Energie noch an? Wir sind auch ihre richtigen Ansprechpartner, wenn es um Tanksanierungen oder auch um den Rückbau von bestehenden Tankanlagen geht. Inklusive der Ausserbetriebnahme und der fachgerechten Entsorgung. Sie haben noch keinen Tank und sind an einer neuen Anlage interessiert? Auch in diesem Themengebiet stehen wir gerne für eine Beratung oder ein Angebot zur Verfügung. TANKREVISION UND TANKREINIGUNG Wie oft sollte eine Tankreinigung erfolgen? AGROLA empfiehlt eine Tankrevision mit Innenreinigung alle 10 Jahre. Dabei wird der Ölschlamm entfernt, die Tankanlage wird auf Korrosionsschäden und Dichtheit geprüft. Anfressungen bei Stahltanks werden geschliffen und neu gestrichen. Damit sichern Sie sich eine störungsfreie Energieversorgung über Jahrzehnte in Ihrer Liegenschaft. Wird diese Kontrolle nicht durch eine konzessionierte Firma vorgenommen, kann die Gebäudeversicherung in einem Schadenfall die Haftung ablehnen. TANKSANIERUNG Die beste Ansprechperson für Tanksanierung? LAVEBA Energie aus St. Gallen ist Ihre Fachfirma, wenn es um die Sanierung von Tankanlagen geht. Folgende Dienstleistungen bieten wir in diesem Bereich an: Hüllen-Einbau bei erdverlegten Tanks, Leckwarn-Systeme Tankraum-Auskleidungen Entrostung/Sandstrahlen von Stahltanks Beschichtungen/Abdichtungen AUSSERBETRIEBNAHME LAVEBA Energie ist auch Ihre Fachfirma, wenn es um die Ausserbetriebnahme und auch um den Tankabbruch geht. In diesem Zusammenhang wird eine Schlusseinigung ausgeführt mit fachgerechter Entsorgung der Schlammrückstände, inklusive der amtlichen Abmeldung. Interessiert an einem Angebot? Jetzt unverbindlich Offerte anfragen. JETZT ANFRAGEN NEUTANKANLAGEN Benötigen Sie eine Neutankanlage individuell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt? LAVEBA Energie erstellt für Sie die «massgeschneiderte» Tankanlage, von der Betriebs-Tankstelle mit Kunststoff Benzintank und Kunststoff Dieseltank bis zu Kunststoff-Tanks für die Heizöl-Versorgung. Wir bieten folgende Tankvarianten an: Einzel-Kunststofftanks mit Auffangwanne Batterie-Kunststofftanks Passgenaue Kellertanks Stahltanks Erdverlegte Tankanlage Gesetzliche Grundlagen Was sind spezifisch die Öltank Vorschriften Schweiz? Das revidierte Gewässerschutzgesetz auf Bundesebene hat die Tankrevisions-Pflicht ab 2007 liberalisiert. Verschiedene Kantone erinnern Sie weiterhin an die Unterhaltspflichten. Das neue gültige Gesetz sieht die völlige Eigenverantwortung des Eigentümers vor, das heisst, der Gesetzgeber schreitet erst bei einem allfälligen Schadenfall ein, Gebäudeversicherungen Schweiz werden bei vernachlässigtem Unterhalt Ihre Leistungen kürzen.

  • agrolasg.ch | AGB

    Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Produkte und Dienstleistungen der LAVEBA Energie. ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Geltungsbereich und Vertragspartner LAVEBA vermittelt ihren Partnerhändlern (LANDI oder andere Verkaufsstellen) und bietet auch selbst Brenn- und Treibstoffe inkl. Holz-Pellets und AdBlue zum Verkauf an. Die vorliegenden AGB sind auf alle entsprechenden Kaufverträge anwendbar, während die einzelnen Kaufverträge ausschliesslich zwischen dem Lieferanten und dem Besteller entstehen. 2. Offerten/Vertragsabschluss Die von LAVEBA veröffentlichten Preise und Zahlungskonditionen sind unverbindlich und dienen zur Offert-Stellung. Sämtliche Offerten verstehen sich als freibleibend. Der Kaufvertrag kommt durch Annahme der telefonischen oder schriftlichen Bestellung durch den Verkäufer zustande und ist verbindlich. Der Verkäufer stellt sodann eine schriftliche Auftragsbestätigung aus. 3. Datenschutz LAVEBA bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, die betriebliche Sicherheit sowie die Rechnungsstellung benötigt werden. Mit dem Absenden der Bestellung bestätigt der Besteller die Korrektheit und Vollständigkeit der von ihm gemachten Angaben. LAVEBA ist berechtigt, die von den Bestellern gemachten Angaben jederzeit zu überprüfen und für Marketingzwecke innerhalb der LAVEBA zu bearbeiten. 4. Haftung und Gewährleistung seitens LAVEBA LAVEBA übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung in Bezug auf die zwischen den Bestellern und den Lieferanten abgeschlossenen Kaufverträge, soweit LAVEBA nicht selbst als Lieferant auftritt. Insbesondere haftet LAVEBA gegenüber den Vertragsparteien weder für die Eigenschaften, die Qualität und die Verfügbarkeit der vereinbarten Leistungen, noch für irgendwelche direkten oder indirekten Schäden. 5. Preis und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken inklusive aller Gebühren, Abgaben, Zölle, Transport, Umschlags und Versicherungskosten. Jede Veränderung der Warenpreise, hervorgerufen durch die Erhöhung der Zoll, Carbura, Fiskal sowie sonstiger öffentlicher Abgaben irgendwelcher Art, welche zwischen Vertragsabschluss und Ablieferung der Ware an den Verkäufer eintreten, gehen zu Lasten des Käufers. Im Rechnungsbetrag ist die MwSt. enthalten, die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage netto, oder gemäss Auftragsbestätigung. 6. Rücktritt vom Vertrag Die Annullierung des Vertrages durch den Käufer berechtigt den Verkäufer zu Schadenersatz: Sofern der Tagespreis bei der Annullierung tiefer als der bestätigte Kaufpreis ist, wird dem Käufer die Differenz zwischen dem bestätigten Kaufpreis und dem aktuellen Tagespreis zuzüglich einer Umtriebsentschädigung im Betrage von CHF 150.– exkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Ist der aktuelle Tagespreis höher als der bestätigte Kaufpreis, wird nur die Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt. 7. Termine Verbindlich sind die ausschliesslich schriftlich zugesicherten Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen, wenn dem Verkäufer Angaben, die für die Ausführung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde diese nachträglich ändert. wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Verkäufers liegen, wie *Höhere Gewalt (*siehe auch Pos.12) und überdurchschnittlich grosse Nachfrage wenn der Kunde einen ersten vom Transporteur vorgeschlagenen Liefertermin nicht akzeptiert. Die Lieferung wird dem Kunden vom Transporteur voravisiert. Bei Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt muss der Kunde den Verkäufer in Verzug setzen. Lieferverzug allein berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatz. 8. Versand Für durch den Transporteur verursachte Verspätungen übernimmt der Verkäufer keine Haftung. 9. Informationspflicht des Kunden/Zusätzliche Abladestellen/Erschwerte Lieferungen Der Käufer hat den Verkäufer auf besondere umgebungstechnische Erschwernisse sowie auf gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Auslieferung der zu liefernden Ware von Bedeutung sind. Er hat weiter vor einer Bestellung/Anlieferung die freie Kapazität seines Tanks zu ermitteln und ist für einen einwandfreien technischen Zustand des Tanks und der Überfüllsicherung verantwortlich. Wird die Bestellmenge auf zwei oder mehrere Abladestellen verteilt, gelten die beim Verkäufer aktuellen Abladezuschläge. Erschwerte Lieferungen, welche einen hohen Zeitaufwand verursachen oder zusätzliches Personal benötigen sowie Abladestellen, welche mehr als 50 m Schlauchlänge erfordern (bei Pellets-Lieferungen mehr als 30 m), können nur gegen Belastung der Mehrkosten ausgeführt werden. Sind die örtlichen Verhältnisse bei Bestellung nicht bekannt, ist der Verkäufer berechtigt, nachträglich dem Kunden die Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Die Zufahrt muss für 18 t Lastwagen geeignet sein. Ist eine Zufahrt zur Liegenschaft oder eine Lieferung aufgrund technischer Mängel in, um und an der Tankanlage nicht möglich, gehen die Mehrkosten für Transport und Vertragsrücktritt (Ziff.6) zu Lasten des Kunden. Um eine weitgehend staubfreie Befüllung mit Pellets zu garantieren, sind die Einfüll- und Abluftstutzen (belüftbar) im Freien anzubringen und mit Storz-Kupplungen vom Typ A, Nennweite 110 mm, zu bestücken. Bei einer Schlauchlänge von über 30 Metern wird keine Garantie für die Pellets-Qualität übernommen. Für den Betrieb des Staub- und Rückluftabsauggeräts wird eine mit 13 Ampere träge abgesicherte 230-Volt-Steckdose benötigt. Der Lieferant schliesst jegliche Haftung aus, wenn Schäden infolge nicht ordnungsgemässer Bereitstellung der Heizanlage entstehen. 10. Minderungen/Nachlieferungen Sollte die ausgelieferte Menge aus Platzgründen um mehr als 10 Prozent oder 1000 lt/ kg unter der Bestellmenge liegen, ist der Verkäufer berechtigt, den Verkaufspreis der entsprechenden Mengenkategorie für die gesamte Liefermenge anzuwenden. Der Vermerk «Tank füllen» wird als Wunsch und ohne eine Lieferverpflichtung entgegengenommen. Liegt die Liefermenge des Verkäufers um mehr als 10 Prozent und mindestens 500 lt/kg unter der Bestellmenge, so kann der Käufer innerhalb zehn Tagen eine Nachlieferung ohne zusätzliche Kosten verlangen. 11. Fakturierung Die Fakturierung erfolgt aufgrund der Lieferung am Messapparat festgestellten Menge in Liter kompensiert bei 15 Grad. 12. Zahlungsverzug Zahlungen haben innerhalb der Zahlungsfrist gemäss Rechnung ohne Abzug von Skonto zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen und gegebenenfalls ein Verzugsschaden geltend gemacht. Verzug löst ohne besondere Mahnung einen Verzugszins aus in der Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank am Tag der Fälligkeit. Die Verrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Es werden nach erfolglosem Ablauf der Zahlungsfrist sämtliche offenen Forderungen zur Zahlung fällig. Zudem können weitere Auslieferungen abgelehnt werden. Der Verkäufer behält sich in diesem Fall weitere Forderungen gegenüber dem Kunden vor. 13. Eigentumsvorbehalt Die vom Verkäufer gelieferte Ware steht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unter Eigentumsvorbehalt. Der Käufer verpflichtet sich in diesem Falle, freien Zugang zur Ware zu gewähren und verzichtet ausdrücklich auf jegliche Art von Widerspruch. 14. Änderungen der allgemeinen Bedingungen Nur schriftlich vom Verkäufer bestätigte Änderungen der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind rechtsverbindlich. 15. Höhere Gewalt/Lieferverhinderungen/Haftung Höhere Gewalt entbindet den Verkäufer von seiner Lieferverpflichtung. Als Fälle höherer Gewalt gelten namentlich Kriege, Revolutionen, Streiks, Sperren, Ein- und Ausfuhrverbote und sonstige behördliche Massnahmen im In- und Ausland, jede Art von Betriebsstörung, Beschädigung von Rohstoffen, Hilfsmaterialien und der Ware selbst. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich in jedem Fall auf grobe Fahrlässigkeit seiner Organe. Er ist nicht verpflichtet, bestellte Ware vor dem Ablieferungstermin im Inland bereit zu stellen. Bei Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt muss der Käufer den Verkäufer in Verzug setzen und eine verhältnismässige Nachlieferfrist gewähren. Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. 16. Heizöl und Dieselöl Der Verkauf von Heizöl erfolgt gegen eine bei der Eidg. Oberzolldirektion in Bern zu hinterlegende Verwendungsverpflichtung (Art. 20 Mineralölsteuerverordnung vom 20. November 1996). – Gemäss Art. 24 Mineralölsteuerverordnung darf Heizöl nur zu Feuerungszwecken, andere Waren nur zum in der Verwendungsverpflichtung aufgeführten Zweck verwendet werden. Zuwiderhandlungen werden nach dem Mineralölsteuergesetz geahndet. 17. Gerichtsstand und Anwendbares Recht Der ausschliessliche Gerichtsstand ist St.Gallen. Anwendbares Recht: CH-Recht (Das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer untersteht schweizerischen Recht)

  • agrolasg.ch | Holz-Pellets

    ​Wie kann man am effizientesten und umweltfreundlich Heizen? Mit AGROLA Holz-Pellets von der LAVEBA Energie, welche aus heimischem Restholz hergestellt werden und damit zu den erneuerbaren Energien zählen. Der erprobte Brennstoff leistet einen wertvollen Beitrag im Sinne des Umweltschutes. Zusammengefasst nachhaltig, regional und klimafreundlich.  HOLZ-PELLETS Wie kann man am effizientesten und umweltfreundlich Heizen? Mit AGROLA Holz-Pellets von der LAVEBA Energie, welche aus heimischem Restholz hergestellt werden und damit zu den erneuerbaren Energien zählen. Der erprobte Brennstoff leistet einen wertvollen Beitrag im Sinne des Umweltschutzes. Zusammengefasst nachhaltig, regional und klimafreundlich. Herstellung Unsere Holz-Pellets werden aus naturbelassenem Restholz, welches in Säge- und Hobelwerken anfällt, hergestellt. Die Herstellung erfolgt idealerweise in der Nähe der Rohstoffquelle. Das Restholz wird zunächst zerkleinert und unter hohem Druck durch eine Stahlmatrize mit Bohrungen im gewünschten Pellets-Druchmesser gepresst. Durch den Druck findet eine Erwärmung statt, die das im Holz enthaltene Lignin erhitzt und verflüssigt, so dass es als Bindemittel fungiert. Beim Austreten aus der Matrize schneidet ein Abstreifmesser die Stränge zu Holz-Pellets der gewünschten Länge. Der Energieaufwand bei der Holz-Pellets Herstellung beträgt ca. 2.7% des Energiegehaltes. Interessiert an einem Angebot? Jetzt unverbindlich Offerte anfragen. JETZT ANFRAGEN Mehrheitlich Holz-Pellets aus Holz aus der Schweiz Die LAVEBA Energie ist Teil der LAVEBA Genossenschaft und somit ein Schweizer Unternehmen. Aus diesem Grund legen wir schon immer grossen Wert auf schweizerische Produkte. Bei der Auswahl unserer Lieferanten gehen wir deshalb keine Kompromisse ein. Gut 90% unseres Handelsvolumens stammen aus Schweizer Produktion. Die übrigen Pellets beziehen wir von renommierten Herstellern aus Süddeutschland sowie aus dem Vorarlberg und Tirol in Österreich. Neben langjährigen Partnerschaften mit unseren Produktionspartnern ist uns auch Nachhaltigkeit und Umweltschutz sehr wichtig. Unsere Holz-Pellets werden mit 100% erneuerbarer Energie hergestellt. Qualität steht an erster Stelle Unsere Schweizer Hersteller produzieren unsere Holz-Pellets nach dem europäischen Qualitätssiegel ENplus-A1. Da alle europäischen Heizkessel speziell auf ENplus-A1 Pellets abgestimmt werden, garantieren Holz-Pellets von der AGROLA beste Funktionalität. Seit Juli 2014 unterliegt dieses Produkt in den EU-Ländern der allgemein verbindlichen und international geltenden Produktenorm ISO 17225-2 (in der Schweiz SN EN ISO 17225-2). Damit werden die bisher geltenden nationalen Normen abgelöst. Die ISO-Norm unterscheidet drei unterschiedliche Qualitätsklassen: A1, A2 und B. Unsere Holz-Pellets sind ENplus-A1 zertifiziert! Was bedeutet ENplus-A1 zertifiziert? Mit seinen strengen Grenzwerten sorft das Zertifikat für einwandfreie Qualität bezüglich der Länge, Durchmesser, Asche, Wassergehalt und Heizwert. ENplus-A1 Holz-Pellets ermöglichen störungsfreies und energieeffizientes Heizen und werden von allen führenden Heizkesselanbietern empfohlen. Mit diesem Zertifikat wird die gesamte Prozesskette von der Herstellung, über die Lagerung, den Transport bis hin zum Endkunden kontrolliert. Mit der Rückverfolgbarkeit über die Identifikationsnummer erhalten Sie als Konsument Gewissheit, dass die Holz-Pellets die Anforderungen erfüllen und Sie können jederzeit nachvollziehen, wer die Pellets produziert hat. Versorgungssicherheit AGROLA investiert in eine sichere Versorgung mit Holz-Pellets. Temperaturbedingt wird die grösste Menge an Holz-Pellets in den Wintermonaten benötigt. Sägemehl und Hobelspäne fallen jedoch grösstenteils im Sommer an. Es ist für uns die Aufgabe und Herausforderung zugleich die Versorgungssicherheit trotz diesen Umständen immer zu gewährleisten. Um auch im strengstem Winter unsere Kundinnen und Kunden innert einer nützlicher Frist zu beliefern zu können, lagert die AGROLA im Sommer grosse Mengen an Holz-Pellets ein. Um die Anfahrtswege kurz zu halten, werden die Pellets auf dezentrale Lager verteilt.

  • agrolasg.ch | Oil Link

    ​Haben Sie schon wieder unerwartet einen leeren Tank? Wir haben die Lösung für Sie. Dank Oil Link könnnen Sie Ihren Tankbestand jederzeit einsehen und können so Ihren Einkauf optimal planen.  OIL LINK Haben Sie schon wieder unerwartet einen leeren Tank? Wir haben die Lösung für Sie. Dank «Oil Link » können Sie Ihren Tankbestand jederzeit einsehen und können so Ihren Einkauf optimal planen. SO FUNKTIONIERT ES Der Füllstand vom Tank wird mit hoher Genauigkeit von einer Drucksonde gemessen. Diese Werte werden kodiert per M2M Übermittlungstechnik an einen zentralen Rechner gesendet. Das System sammelt ebenfalls die am Installationsort nächstgelegenen Wetterdaten. Alle diese Informationen werden anschliessend aufbereitet und für Sie bereitgestellt. Über alle internetfähigen Geräten, können Sie jederzeit und von wo auch immer Sie wollen, Ihre Tankdaten auf der Webapplikation abrufen. Diese Daten sind mit einem Login und Passwort geschützt. Dort stehen Ihnen auch mehrere Informationen zum Tank zur Verfügung wie zum Beispiel der wöchentliche Verbrauch. Sobald der Füllstand den frei wählbaren Minimalstand erreicht, erhalten Sie automatisch eine E-Mail oder SMS. So können Sie Ihren Einkauf für Brenn- und Treibstoffe optimal planen. IHRE VORTEILE Nie mehr leere Tank's Alarmmeldung bei Minimalstand Keine vor Ort Kontrolle nötig Optimale Einkaufsmöglichkeiten Alle Infos als CSV- oder Excel-Daten exportierbar Für alle Medien einsetzbar Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

  • agrolasg.ch | Teilnahmebedingungen Autoshow

    Teilnahmebedingungen Autoshow Teilnahmebedingungen – Hauptgewinn Ein Wochenende mit dem Škoda Kodiaq RS Veranstalter des Wettbewerbs ist die Autocenter Säntis AG, Bildstrasse 3, 9015 St. Gallen. 1. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme: mindestens 25 Jahre alt sind im Besitz eines gültigen Schweizer Führerausweises der Kategorie B sind ihren Wohnsitz in der Schweiz haben Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor der Fahrzeugübergabe einen entsprechenden Alters- sowie Führerausweisnachweis zu verlangen. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt kostenlos und ohne Kaufzwang. Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb auszuschliessen. 2. Gewinn Verlost wird die Nutzung eines Škoda Kodiaq RS (oder eines gleichwertigen Fahrzeugs) für ein Wochenende (Freitag bis Sonntag oder nach individueller Vereinbarung). Im Gewinn inbegriffen ist ausschliesslich die Fahrzeugnutzung. Nicht im Gewinn enthalten sind insbesondere: Treibstoffkosten (gehen vollständig zulasten der Gewinnerin bzw. des Gewinners) allfällige Bussen, Gebühren oder sonstige Zusatzkosten Die Ziehung erfolgt am 02. April 2026 unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch den Veranstalter. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner wird anschliessend schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Der Gewinn muss im Zeitraum vom 01.05.2026 bis spätestens 31.09.2026 eingelöst werden. Andernfalls verfällt der Gewinn ersatzlos. Der Entscheid des Veranstalters über die Gewinnermittlung ist endgültig. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Im Übrigen bleibt der ordentliche Rechtsweg vorbehalten. 3. Versicherung und Selbstbehalt Das Fahrzeug ist entsprechend versichert. Im Schadenfall trägt die Gewinnerin bzw. der Gewinner einen Selbstbehalt von CHF 1’000.–. Für grobfahrlässiges oder widerrechtliches Verhalten haftet die Gewinnerin bzw. der Gewinner im gesetzlichen Rahmen. 4. Nutzung des Fahrzeugs Für die Nutzung des Fahrzeugs gelten folgende Bedingungen: Die maximale Fahrleistung beträgt 1’000 Kilometer für das gesamte Wochenende. Mehrkilometer können vom Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt werden. Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben. Rauchen sowie das Mitführen von Tieren im Fahrzeug sind untersagt. Das Fahrzeug verbleibt zu jeder Zeit im Eigentum des Veranstalters. 5. Foto- und Videoaufnahmen / Einwilligung / Datenschutz Die Gewinnerin bzw. der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Fahrzeugübergabe sowie der Gewinnabwicklung Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden können. Mit der Annahme des Gewinns erteilt die Gewinnerin bzw. der Gewinner dem Veranstalter das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, diese Aufnahmen für Marketing- und Kommunikationszwecke zu verwenden (insbesondere Website, Social Media, Printmedien und Online-Werbung). Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht. Diese Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Annahme des Gewinns und kann jederzeit widerrufen werden. Im Falle eines Widerrufs werden bereits veröffentlichte Aufnahmen nach Möglichkeit entfernt. Der Veranstalter verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb erhobenen Daten sorgfältig zu behandeln und gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter https://laveba.ch/datenschutzerklaerung-2/ und https://www.autocentersaentis.ch/de/datenschutz ersichtlich. 6. Annahme der Teilnahmebedingungen Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen.

  • agrolasg.ch | Datenschutz

    Der Schutz der Daten ist uns wichtig. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung. DATENSCHUTZ Wir unterliegen der Datenschutzerklärung der LAVEBA Genossenschaft. Hier gelangen Sie zur Datenschutzerklärung: Datenschutzerklärung – LAVEBA

  • agrolasg.ch | Über uns

    Die Geschäftseinheit Energie der LAVEBA Genossenschaft ist die Markenvertreterin von AGROLA in der Region Ostschweiz. ÜBER UNS Die LAVEBA Energie ist die Markenvertreterin von AGROLA in der Ostschweiz und Teil der LAVEBA Genossenschaft . Ursprünglich ein Nebengeschäft, ist der Handel mit Brenn- und Treibstoffen, unter anderem mit der Marke AGROLA, zu einer unserer wichtigen Unternehmensstützen geworden und hat sich stetig weiterentwickelt. WEIT VERBREITETES NETZ Mit der Marke AGROLA verfügen wir über ein weit verbreitetes Tankstellennetz und setzen beim Vertrieb primär auf das grosse Beziehungsnetz regionaler LANDI Verkaufsstellen. Wo keine LANDI vor Ort ist, wie beispielsweise in der Stadt St. Gallen, übernimmt die GE Energie den Verkauf. Versorgt werden die angeschlossenen Tankstellen und die Kundinnen und Kunden von eigenen Lagern in St. Gallen, Arnegg und Sennwald sowie von zusätzlichen Fremdlagern. Die regionale Infrastruktur garantiert kurze Anfahrtswege und eine rasche Bedienung – auch bei Notfällen. Das Geschäft mit Tankrevisionen wächst stetig und deckt alle Arbeiten und Dienstleistungen rund um Tankanlagen ab – von Bau und Rückbau, Leitungsbau und Installation bis hin zu Unterhalt und Service. HOCHWERTIGE SCHMIERSTOFFE Wir vertreiben ein umfassendes Sortiment an hochwertigen Schmiermitteln und beraten neben Garagen auch Transport und Baugeschäfte über die entsprechenden Produkte. In diesem Subbereich vertreiben wir Produkte namhafter Experten wie Fuchs Schmierstoffe oder Tectrol . NACHHALTIGKEIT AUS ÜBERZEUGUNG Landwirtschaftliche Betriebe haben ein grosses Potenzial für erneuerbare Energien. Darum bauen wir seit 2014 unsere Kompetenzen auch hier als fachkundiger Ansprechpartner für Energieeffizienz und -Versorgung, für Energieproduktion und -handel aus. Unser Fokus liegt auf Kundennutzen und Nachhaltigkeit ebenso wie auf der engen Kooperation mit Fachpartnerinnen und Partner. Wir planen und betreiben aber auch selbst Photovoltaik-Anlagen, unterstützen Mitglieder, beim Anlagenbau, gebündeltem Stromeinkauf und der Analyse von Energiepotenzial für eigene Betriebe. Erfahren Sie mehr über die Leistungen der Geschäftseinheit Energie der LAVEBA!

  • agrolasg.ch | Tankstellen

    Die LAVEBA Energie verfügt über ein Tankstellennetz von rund 70 AGROLA Stationen in der ganzen Ostschweiz. Rund 20 Standorte verfügen auch über einen LAVEBA Shop. TANKSTELLEN Die LAVEBA Energie verfügt über ein AGROLA-Tankstellennetz von rund 70 Stationen - verteilt in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Schwyz sowie Glarus. Über 20 der Standorte sind mit einem LAVEBA Shop ausgestattet, wo Sie alles für den täglichen Bedarf zwischendurch finden. Filtermöglichkeiten Marke Wählen Sie eine Marke PLZ Wählen Sie eine PLZ Error Message Zurücksetzen Hier geht's zur nationalen Tankstellenübersicht der AGROLA: agrola.ch Tanken auf Rechnung? Jetzt kostenlos die AGROLA energy card beantragen. JETZT ANFRAGEN

  • agrolasg.ch | Heizöl-Rechner

    Schnell und einfach online den Preis für Heizöl in der Schweiz berechnen. Gerne können Sie uns auf individuell kontaktieren unter 058 400 66 11 oder info@agrolasg.ch HEIZÖL PREISRECHNER IHR REGIONALER LIEFERANT FÜR ENERGIE. Schnell und einfach online den Preis für Heizoel in der Schweiz berechnen. Gerne können Sie uns bei Fragen oder für eine individuelle Offerte kontaktieren: Telefon +41 58 400 66 11 oder per E-Mail an info@agrolasg.ch.

  • agrolasg.ch | Bio-Heizöl

    Ersetzen Sie Ihre Ölheizung einfach und kostengünstig. Mit Herkunftsnachweisen (HKN) erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben für Bio-Heizöl und erhalten die Baubewilligung unkompliziert. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Einreichung bis zur definitiven Freigabe. Nach Bewilligung betreiben Sie Ihre neue Anlage flexibel mit Heizöl Öko 50 ppm. Jetzt informieren und beraten lassen! BIO-HEIZÖL Einfacher und kostengünstiger Weg zur neuen Ölheizung Möchten Sie Ihre alte Ölheizung durch eine neue, effiziente Ölbrennwertheizung ersetzen? Der Ersatz einer Ölheizung ist im Kanton St. Gallen weiterhin möglich, Voraussetzung, ihr Haus ist gut isoliert. In älteren Objekten mit Baujahr vor 1990 bestehen unter Umständen Auflagen. Zur Erfüllung dieser Auflagen gibt es eine einfache und zweckmässige Lösung. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens muss ein Nachweis über den erforderlichen Bioheizölanteil von 20 % erbracht werden. Nach Einreichung des Baugesuchs und Erhalt der provisorischen Baubewilligung, übernehmen wir für Sie den weiteren gesetzeskonformen Verlauf zur Beschaffung der Herkunftsnachweise (HKN) in Form von CO2-Zertifikaten. Ersatz Ölheizung: So funktioniert der Ablauf 1. Hauseigentümer oder Installateur Sie oder Ihr Installateur reichen beim zuständigen Bauamt das Gesuch für den Ersatz der bestehenden Heizung ein. Im Gesuch ist erwähnt, dass die neue Ölheizung mit Bio-Heizöl betrieben wird «kompensiert mit dem Erwerb von CO2-Zertifikaten». 2. Bauamt der Gemeinde Nach der Prüfung wird eine provisorische Baubewilligung erteilt. Innerhalb der festgelegten Frist muss der erforderliche Herkunftsnachweis für das Bio-Heizöl beschaffen werden. 3. Brennstoffhändler Sobald uns die provisorische Baubewilligung vorliegt, erstellen wir Ihnen die benötigten Herkunftsnachweise. Nach Ihrem Zahlungseingang entwerten wir die erforderlichen Herkunftsnachweise, bzw. die CO2-Zertifikate, über das CO2-Register des Bundes. 4. Hauseigentümer Sie erhalten von uns einen Link sowie eine PDF-Bestätigung über die erfolgte Entwertung. Diese Unterlagen reichen Sie beim Bauamt ein. 5. Bauverwaltung der Gemeinde Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erteilt Ihnen das Bauamt die definitive Baubewilligung. Anschliessend kann Ihre neue Heizung installiert und weiter mit dem bewerten Öko-Heizöl 50 ppm betrieben werden. Warum Herkunftsnachweise für Bio-Heizöl erforderlich sind Der Grund dieses Vorgehens ist einfach. Nicht alle Heizungsanlagen sind für den dauerhaften Betrieb mit Bio-Heizöl geeignet. Mit dem Erwerb der Herkunftsnachweise werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Es ist die preiswerteste Lösung, spart CO2 ein und ist gut fürs Klima! Berechnungsbeispiel für Herkunftsnachweise bei Bio-Heizöl Die erforderliche Menge an Herkunftsnachweisen wird anhand der Energiebezugsfläche (EBF) Ihres Gebäudes berechnet. Beispiel für ein kleineres EFH mit 150 m² beheizter Fläche 150 m² × 10 Liter Heizöl/m² = 1'500 Liter Jahresverbrauch 1'500 Liter und davon 20 % Bioanteil = 300 Liter Bio-Heizöl pro Jahr Vorauszahlung 300 Liter × 20 Jahre = 6'000 Liter Bio-Heizöl mit Herkunftsnachweis 6'000 Liter × Herkunftsnachweis ca. *Fr. 0.35/Liter = Fr. 2'100.– Einmalige Kosten für Herkunftsnachweise (Beispiel mit 150 m²): Fr. 2'100.– *Der Preis von Fr. 0.35 pro Liter dient als Richtwert und ist unverbindlich. Die tatsächlichen Kosten richten sich nach den aktuellen Marktpreisen der Herkunftsnachweise und können entsprechend variieren. Ihr Partner für den Ersatz der Ölheizung mit Bio-Heizöl Nehmen Sie oder Ihr Installateur mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen gerne, wie der Prozess rund um den Ersatz Ihrer Ölheizung im Detail abläuft und welche Formulare für das Baugesuch eingereicht werden müssen. Jetzt Kontakt aufnehmen und unverbindliche Beratung zum Ersatz Ihrer Ölheizung mit Bio-Heizöl sichern. Interessiert an einem Angebot? Jetzt Offerte anfragen oder online berechnen. JETZT ANFRAGEN ONLINE BERECHNEN

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