ERGEBNISSE SUCHE
29 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche
- agrolasg.ch | Team
Persönlicher Kontakt ist uns wichtig. Lernen Sie das Team der LAVEBA Energie kennen und kontaktieren Sie uns bei Fragen oder für ein unverbindliches Angebot. UNSER TEAM Haben Sie allgemeine Anliegen, wenden Sie sich bitte an diesen Kontakt . MARC LIPPUNER Leiter GE Energie Mitglied Geschäftsleitung 058 400 66 01 ANDY GARTWYL Leiter Abteilung Brenn- und Treibstoffe, Stv. Leiter GE Energie 058 400 66 05 MICHAEL WÜTHRICH Leiter Abteilung Holz-Pellets / AdBlue 058 400 66 02 JÜRG MENET Leiter Abteilung Schmierstoffe 058 400 66 95 ANITA GARTWYL Leiterin Tankstellen Management 058 400 66 15 JAN KESSLER Leiter AGROLA energy card, Verkauf Brenn- und Treibstoffe 058 400 66 09 THOMAS BAUMANN Leiter Tankdienstleistungen 058 400 67 25 PALMIRA DI LEO Verkauf Brenn- und Treibstoffe 058 400 66 03 DUNJA ZUMSTEIN Verkauf Brenn- und Treibstoffe 058 400 66 10 ARNOLD BLASER Verkauf Brenn- und Treibstoffe / Tankdienstleistungen 058 400 66 08 VANESSA BEUSCH Verkauf Brenn- und Treibstoffe 058 400 66 22 DOMINIK HOFER Sachbearbeiter AGROLA energy card 058 400 66 19 RITA STILLHART Sachbearbeiterin AGROLA energy card 058 400 66 07 SUSANNE SZEWCZUK Sachbearbeiterin Administration 058 400 66 21 FABIENNE BONINI Sachbearbeiterin Verkaufsinnendienst für Schmierstoffe 058 400 66 96
- agrolasg.ch | Datenschutz
Der Schutz der Daten ist uns wichtig. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung. DATENSCHUTZ Wir unterliegen der Datenschutzerklärung der LAVEBA Genossenschaft. Hier gelangen Sie zur Datenschutzerklärung: Datenschutzerklärung – LAVEBA
- agrolasg.ch | Werbung
Sie möchten Werbung an unseren Tankstellen schalten? Hierfür steht Ihnen unser Vermarkter Livesystems AG zur Verfügung. WERBUNG TANKSTELLEN Unsere Werbeflächen werden durch Livesystems AG vermarktet. Sie möchten Ihre Firma an einem oder mehreren Bildschirmen an unseren Tankstellenstandorten digital wirkungsvoll in Szene setzen? Livesystems AG bietet Ihnen gerne individuelle und innovative Lösungen an.
- agrolasg.ch | Impressum
Impressum zur Seite agrolasg.ch der LAVEBA Genossenschaft. IMPRESSUM Betreiber der Website LAVEBA Genossenschaft Vadianstrasse 29 Postfach 9001 St. Gallen +41 58 400 66 66 Kein Angebot Die auf dieser Webseite veröffentlichten Informationen, Unterlagen und Meinungen stellen weder eine Empfehlung noch ein Angebot zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäfts dar. Haftungsausschluss Die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen dienen lediglich Informationszwecken. Sämtliche Informationen auf dieser Webseite können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Obschon die Inhalte dieser Webseite mit aller Sorgfalt und Genauigkeit bearbeitet werden, kann insbesondere in Bezug auf Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte keine Gewähr gegeben werden. Für die sich aus diesen Informationen und deren Nutzung ergebenden Verluste aus direkten und indirekten Schäden irgendwelcher Art wird jede Haftung (einschliesslich Fahrlässigkeit und Haftung gegenüber Dritten) ausgeschlossen. Es wird keine Verantwortung übernommen und keine Garantie abgegeben, dass die Funktionen auf dieser Webseite nicht unterbrochen werden oder fehlerlos sind, Fehler behoben werden, die Webseite oder der jeweilige Server frei von Viren oder schädlichen Bestandteilen ist. Copyright Der gesamte Inhalt dieser Webseite ist urheberrechtlich geschützt (alle Rechte vorbehalten). Durch die Benutzung dieser Webseite werden dem Benutzer keine Rechte am Inhalt, an der Software, an einer eingetragenen Marke oder an sonst einem Element eingeräumt. Alle auf dieser Webseite erwähnten Marken oder Kennzeichen stellen geistiges Eigentum dar. Verlinkungen auf externe Websites Durch die Benützung einer Verknüpfung (Link) verlassen Sie möglicherweise diese Webseite und besuchen eine neue Webseite, für deren Inhalt, insbesondere darin enthaltene Angebote, Informationen und Meinungen, keinerlei Haftung übernommen wird. Unsere Sicherheitsmassnahmen Wir nehmen es mit der Sicherheit Ihrer Daten im Internet ernst. Daher schützen wir Ihre Informationen durch moderne Sicherheitssysteme. Alle Systeme, auf denen Ihre Kundendaten gespeichert sind, sind passwortgeschützt und nur für Sie zugänglich. Geben Sie daher nie das Passwort an andere weiter. Wir werden Sie keiner Zeit nach Ihrem Passwort fragen. Sie benötigen es nur, um sich in unserem Shop zusammen mit Ihrer E-Mail-Adresse in Ihr Konto einzuloggen. Zusätzlich ist der komplette Shop über SSL mit 256bit verschlüsselt. Dadurch werden Kundendaten und Bestellungen vollautomatisch verschlüsselt übertragen. Anwendbares Recht Sollte durch die Benutzung dieser Webseite ein Rechtsverhältnis entstehen, untersteht dieses schweizerischem Recht.
- agrolasg.ch | Bio-Diesel
Beim Gedanken an Bio-Diesel kommen oft negative Assoziationen wie Nahrungsmittelverschwendung und Schäden für Motoren auf. Aus diesem Grund klären wir Sie gerne auf: Unser Bio-Diesel wird ausschliesslich aus Rest- und Abfallstoffen der Nahrungsmittelindustrie hergestellt, wodurch keine Nahrungsmittel verschwendet werden. Zudem sparen Sie mit dem Anteil des Bio-Diesel bis zu 90 % an CO2 ein und leisten so Ihren Beitrag zum Schutz der Umwelt. BIO-DIESEL Beim Gedanken an Bio-Diesel kommen oft negative Assoziationen wie Nahrungsmittelverschwendung und Schäden für Motoren auf. Aus diesem Grund klären wir Sie gerne auf: Unser Bio-Diesel wird ausschliesslich aus Rest- und Abfallstoffen der Nahrungsmittelindustrie hergestellt, wodurch keine Nahrungsmittel verschwendet werden. Zudem sparen Sie mit dem Anteil des Bio-Diesel bis zu 90 % an CO2 ein und leisten so Ihren Beitrag zum Schutz der Umwelt. OFT GESTELLTE FRAGEN UND ANTWORTEN Warum wird dem fossilen Diesel Bio-Diesel beigemischt? Gemäss CO2-Gesetz müssen bis 2030 die Emissionen von Treibhausgasen um mind. 50 % gegenüber dem Stand von 1990 reduziert werden. Seit 2022 verpflichtet das CO2-Gesetz die Mineralölbranche, bis 2024 durchschnittlich 20 % der durch den Verkehr in der Schweiz verursachten Treibhausgas-Emissionen im In- und Ausland zu kompensieren. Was passiert, wenn die Mineralölbranche die Kompensation nicht erreicht? Die CO2-Abgabe könnte zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten erhöht werden. Woraus wird der Bio-Diesel hergestellt? Aus Rest- und Abfallstoffen, die weder als Nahrungsmittel noch als Futtermittel verwendet werden können. Was für eine Qualität hat der Bio-Diesel? Der Bio-Diesel übertrifft die EN 14214 und wird mit einer professionellen Blending-Anlage in den Tanklagern dem fossilen Diesel beigemischt. So kann höchste Qualität gewährleistet werden. Bieten alle Tankstellen Diesel mit 7 % Bio-Anteil an? Ja, praktisch alle Markentankstellen verkaufen Diesel mit 7 % Bio-Diesel, damit das CO2-Gesetz eingehalten werden kann. Woher kommt der Diesel? Wir laden den Diesel in St. Gallen, Arnegg, Sennwald, Landquart und Schwarzenbach. Auch AVIA, Migrol, Coop und andere Marken beladen ihre Fahrzeuge in diesen Tanklagern. Schadet der Bio-Diesel den Motoren? Nein, alle Motoren sind von Werk aus dafür ausgelegt, dass diese mit mindestens 7 % Bio-Treibstoff betrieben werden können. Kann ich für meine private Tankstelle (z. B. als Landwirtin oder Landwirt) trotzdem Diesel (B0) ohne Bio-Diesel bestellen? Ja, die Kundinnen und Kunde können frei entscheiden, welche Qualität sie möchten. Standardmässig wird Diesel B7 geliefert, damit die CO2-Ziele erreicht werden können. Kann man auch mehr Bio-Diesel beimischen? Ja, bereits heute haben wir Kundinnen und Kunden, die mit einer Mischrate von bis zu 30 % fahren. Ausserdem fahren einige mit 100 % Bio-Diesel. Wie wird die Thematik in den Nachbarländern gehandhabt? In der EU gilt per Gesetz seit über 15 Jahren eine Beimischpflicht. Diesel ohne Bio-Anteile darf nicht mehr eingesetzt werden. Vorteile? Weniger CO2-Ausstoss Keine Nahrungs- oder Futtermittel Kein Schaden am Fahrzeug (werkseitige Freigabe aller Marken) Kein Mehrverbrauch Günstiger Preis Download Datenblatt
- agrolasg.ch | Kontakt energy card Geschäftskunden
Sie möchten eine AGROLA energy card bestellen? Dann nutzen Sie das Kontaktformular für Kartenanträge für Geschäftskunden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. KARTENANTRAG Dieser Antrag ist für Geschäftskunden. Sind sie bereits Kunde und möchten eine weitere Karte beantragen, kontaktieren Sie uns bitte. KARTENANTRAG GESCHÄFTSKUNDEN Ich beantrage, dass mir die AGROLA energy card auf die nachstehenden Angaben ausgestellt wird. 1. Formular über den Button herunterladen 2. Formular ausfüllen und unterschreiben 3. Formular einscannen und an die unten angegebene E-Mail Adresse zustellen Rechtsform* AG GmbH Einzelfirma Sonstiges Firmenname lt. HR* Zusatzzeile Adresse* Telefonnummer geschäftlich Telefonnummer mobile E-Mail-Adresse* Gründung am* Geschäftssitz seit* Treibstoff Jahresvolumen Karteninhaber Anrede* Herr Frau Sonstiges Nachname* Vorname* Adresse* Geburtsdatum* Zahlungsverkehr * per E-Mail per LSV / DD per B-Post in Papierform + CHF 2.60 Gestaltung Karte Karten-ID (Rechnung)* Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 1* Auswahl Produkte* KM-Abfrage (auf Monatsrechnung ausgewiesen) 01 (alle Produkte inkl. Shop und Serviceleistungen) 02 (nur Treibstoffe und Schmiermittel) 04 (nur Diesel) Karten-ID (Rechnung) Karte 2 Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 2 Auswahl Produkte KM-Abfrage (auf Monatsrechnung ausgewiesen) 01 (alle Produkte inkl. Shop und Serviceleistungen) 02 (nur Treibstoffe und Schmiermittel) 04 (nur Diesel) Karten-ID (Rechnung) Karte 3 Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 3 Auswahl Produkte KM-Abfrage (auf Monatsrechnung ausgewiesen) 01 (alle Produkte inkl. Shop und Serviceleistungen) 02 (nur Treibstoffe und Schmiermittel) 04 (nur Diesel) Karten-ID (Rechnung) Karte 4 Prägetext (Kartenaufdruck) Karte 4 Auswahl Produkte KM-Abfrage (auf Monatsrechnung ausgewiesen) 01 (alle Produkte inkl. Shop und Serviceleistungen) 02 (nur Treibstoffe und Schmiermittel) 04 (nur Diesel) Einreichung HR-Auszug hochgeladen? * Datei-Upload Datei hochladen Ich bestätige, dass ich die Karte(n) gemäss den obenstehenden Angaben verbindlich bestellen möchte. * Bemerkungen Einreichen Ich habe von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die AGROLA energy card Kenntnis genommen und akzeptiere sie. Ich ermächtige die kartenausgebende Firma, sämtliche als notwendig erachteten Auskünfte bei öffentlichen Ämtern einzuholen. Dieser Antrag kann ohne Angabe eines Grundes abgelehnt werden Formular herunterladen Formular jetzt per E-Mail senden: energycard@laveba.ch Ich habe von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die AGROLA energy card Kenntnis genommen und akzeptiere sie. Ich ermächtige die kartenausgebende Firma, sämtliche als notwendig erachteten Auskünfte bei öffentlichen Ämtern einzuholen. Dieser Antrag kann ohne Angabe eines Grundes abgelehnt werden.
- agrolasg.ch | Teilnahmebedingungen Autoshow
Teilnahmebedingungen Autoshow Teilnahmebedingungen – Hauptgewinn Ein Wochenende mit dem Škoda Kodiaq RS Veranstalter des Wettbewerbs ist die Autocenter Säntis AG, Bildstrasse 3, 9015 St. Gallen. 1. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme: mindestens 25 Jahre alt sind im Besitz eines gültigen Schweizer Führerausweises der Kategorie B sind ihren Wohnsitz in der Schweiz haben Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor der Fahrzeugübergabe einen entsprechenden Alters- sowie Führerausweisnachweis zu verlangen. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt kostenlos und ohne Kaufzwang. Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb auszuschliessen. 2. Gewinn Verlost wird die Nutzung eines Škoda Kodiaq RS (oder eines gleichwertigen Fahrzeugs) für ein Wochenende (Freitag bis Sonntag oder nach individueller Vereinbarung). Im Gewinn inbegriffen ist ausschliesslich die Fahrzeugnutzung. Nicht im Gewinn enthalten sind insbesondere: Treibstoffkosten (gehen vollständig zulasten der Gewinnerin bzw. des Gewinners) allfällige Bussen, Gebühren oder sonstige Zusatzkosten Die Ziehung erfolgt am 02. April 2026 unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch den Veranstalter. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner wird anschliessend schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Der Gewinn muss im Zeitraum vom 01.05.2026 bis spätestens 31.09.2026 eingelöst werden. Andernfalls verfällt der Gewinn ersatzlos. Der Entscheid des Veranstalters über die Gewinnermittlung ist endgültig. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Im Übrigen bleibt der ordentliche Rechtsweg vorbehalten. 3. Versicherung und Selbstbehalt Das Fahrzeug ist entsprechend versichert. Im Schadenfall trägt die Gewinnerin bzw. der Gewinner einen Selbstbehalt von CHF 1’000.–. Für grobfahrlässiges oder widerrechtliches Verhalten haftet die Gewinnerin bzw. der Gewinner im gesetzlichen Rahmen. 4. Nutzung des Fahrzeugs Für die Nutzung des Fahrzeugs gelten folgende Bedingungen: Die maximale Fahrleistung beträgt 1’000 Kilometer für das gesamte Wochenende. Mehrkilometer können vom Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt werden. Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben. Rauchen sowie das Mitführen von Tieren im Fahrzeug sind untersagt. Das Fahrzeug verbleibt zu jeder Zeit im Eigentum des Veranstalters. 5. Foto- und Videoaufnahmen / Einwilligung / Datenschutz Die Gewinnerin bzw. der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Fahrzeugübergabe sowie der Gewinnabwicklung Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden können. Mit der Annahme des Gewinns erteilt die Gewinnerin bzw. der Gewinner dem Veranstalter das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, diese Aufnahmen für Marketing- und Kommunikationszwecke zu verwenden (insbesondere Website, Social Media, Printmedien und Online-Werbung). Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht. Diese Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Annahme des Gewinns und kann jederzeit widerrufen werden. Im Falle eines Widerrufs werden bereits veröffentlichte Aufnahmen nach Möglichkeit entfernt. Der Veranstalter verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb erhobenen Daten sorgfältig zu behandeln und gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter https://laveba.ch/datenschutzerklaerung-2/ und https://www.autocentersaentis.ch/de/datenschutz ersichtlich. 6. Annahme der Teilnahmebedingungen Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen.
- agrolasg.ch | HVO R100
HVO ist die Abkürzung für hydrogenerated Vegetable Oil. In Deutsch: Hydriertes Pflanzenöl. Das Pflanzenöl wird durch eine katalytische Reaktion mit Wasserstoff in Kohlewasserstoff umgewandelt. HVO R100 HVO ist die Abkürzung für hydrogenerated Vegetable Oil. In Deutsch: Hydriertes Pflanzenöl. Das Pflanzenöl wird durch eine katalytische Reaktion mit Wasserstoff in Kohlewasserstoff umgewandelt. Durch diesen Prozess der Veredelung wird das Pflanzenöl in den Eigenschaften soweit an fossilen Diesel angepasst, damit die chemischen Eigenschaften so gut wie identisch sind. HVO kann somit als saubere Diesel Alternative dem fossilen Diesel beigemischt werden , oder ihn sogar komplett ersetzen. Der umweltschonend hergestellte Treibstoff basiert wie der Bio-Diesel (FAME) aus Rohstoffen wie Pflanzenöl oder tierischen Fetten. Die Produkteigenschaften des HVO sind dem fossilen Diesel sehr ähnlich, verbrennt aber sauberer und verursacht im Vergleich zu herkömmlichem Diesel 90 Prozent weniger Treibhausgase. Die meisten Fahrzeughersteller haben ihre Motoren bereits für den Einsatz von HVO R100 freigegeben. UNSERE PRODUKTE HVO R100 Erfüllt die Norm EN 15940 Klasse A Dieses Produkt besteht aus 93.3% HVO und 6.7% Bio-Diesel (FAME). Dies hat den positiven Effekt, dass das Schmierverhalten vom HVO auf ein besonders gutes Niveau erhöht wird. Durch den Gehalt an biogenen Treibstoffen von 100%, kann so eine Co2-Einsparung von bis zu 90% erzielt werden. HVO R100 B50 Erfüllt die Norm EN 15940 Klasse A Dieses Produkt besteht aus 50% HVO und 50% Bio-Diesel (FAME). Durch den Gehalt an biogenen Treibstoffen von 100%, kann so eine Co2-Einsparung von bis zu 90% erzielt werden. HVO R50 Erfüllt die Norm EN 15940 Klasse A Dieses Produkt besteht aus 43.3% HVO, 6.7% Bio-Diesel (FAME) und 50% fossilem Diesel. Durch den Gehalt an biogenen Treibstoffen von 50%, kann so eine Co2-Einsparung von rund 45% erzielt werden. HVO R32 Erfüllt die Norm EN 590 Dieses Produkt besteht aus 25.3% HVO, 6.7% Bio-Diesel (FAME) und 68% fossilem Diesel. Damit dieses Produkt innerhalb der EN 590 (Diesel Norm) liegt, darf die Dichte 820 nicht unterschreiten. Durch den Gehalt an biogenen Treibstoffen von 32%, kann so eine Co2-Einsparung von rund 29% erzielt werden. *das R steht für Renewable (erneuerbar) Download Infoblatt
- agrolasg.ch | AGB
Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Produkte und Dienstleistungen der LAVEBA Energie. ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Geltungsbereich und Vertragspartner LAVEBA vermittelt ihren Partnerhändlern (LANDI oder andere Verkaufsstellen) und bietet auch selbst Brenn- und Treibstoffe inkl. Holz-Pellets und AdBlue zum Verkauf an. Die vorliegenden AGB sind auf alle entsprechenden Kaufverträge anwendbar, während die einzelnen Kaufverträge ausschliesslich zwischen dem Lieferanten und dem Besteller entstehen. 2. Offerten/Vertragsabschluss Die von LAVEBA veröffentlichten Preise und Zahlungskonditionen sind unverbindlich und dienen zur Offert-Stellung. Sämtliche Offerten verstehen sich als freibleibend. Der Kaufvertrag kommt durch Annahme der telefonischen oder schriftlichen Bestellung durch den Verkäufer zustande und ist verbindlich. Der Verkäufer stellt sodann eine schriftliche Auftragsbestätigung aus. 3. Datenschutz LAVEBA bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, die betriebliche Sicherheit sowie die Rechnungsstellung benötigt werden. Mit dem Absenden der Bestellung bestätigt der Besteller die Korrektheit und Vollständigkeit der von ihm gemachten Angaben. LAVEBA ist berechtigt, die von den Bestellern gemachten Angaben jederzeit zu überprüfen und für Marketingzwecke innerhalb der LAVEBA zu bearbeiten. 4. Haftung und Gewährleistung seitens LAVEBA LAVEBA übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung in Bezug auf die zwischen den Bestellern und den Lieferanten abgeschlossenen Kaufverträge, soweit LAVEBA nicht selbst als Lieferant auftritt. Insbesondere haftet LAVEBA gegenüber den Vertragsparteien weder für die Eigenschaften, die Qualität und die Verfügbarkeit der vereinbarten Leistungen, noch für irgendwelche direkten oder indirekten Schäden. 5. Preis und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken inklusive aller Gebühren, Abgaben, Zölle, Transport, Umschlags und Versicherungskosten. Jede Veränderung der Warenpreise, hervorgerufen durch die Erhöhung der Zoll, Carbura, Fiskal sowie sonstiger öffentlicher Abgaben irgendwelcher Art, welche zwischen Vertragsabschluss und Ablieferung der Ware an den Verkäufer eintreten, gehen zu Lasten des Käufers. Im Rechnungsbetrag ist die MwSt. enthalten, die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage netto, oder gemäss Auftragsbestätigung. 6. Rücktritt vom Vertrag Die Annullierung des Vertrages durch den Käufer berechtigt den Verkäufer zu Schadenersatz: Sofern der Tagespreis bei der Annullierung tiefer als der bestätigte Kaufpreis ist, wird dem Käufer die Differenz zwischen dem bestätigten Kaufpreis und dem aktuellen Tagespreis zuzüglich einer Umtriebsentschädigung im Betrage von CHF 150.– exkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Ist der aktuelle Tagespreis höher als der bestätigte Kaufpreis, wird nur die Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt. 7. Termine Verbindlich sind die ausschliesslich schriftlich zugesicherten Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen, wenn dem Verkäufer Angaben, die für die Ausführung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde diese nachträglich ändert. wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Verkäufers liegen, wie *Höhere Gewalt (*siehe auch Pos.12) und überdurchschnittlich grosse Nachfrage wenn der Kunde einen ersten vom Transporteur vorgeschlagenen Liefertermin nicht akzeptiert. Die Lieferung wird dem Kunden vom Transporteur voravisiert. Bei Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt muss der Kunde den Verkäufer in Verzug setzen. Lieferverzug allein berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatz. 8. Versand Für durch den Transporteur verursachte Verspätungen übernimmt der Verkäufer keine Haftung. 9. Informationspflicht des Kunden/Zusätzliche Abladestellen/Erschwerte Lieferungen Der Käufer hat den Verkäufer auf besondere umgebungstechnische Erschwernisse sowie auf gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Auslieferung der zu liefernden Ware von Bedeutung sind. Er hat weiter vor einer Bestellung/Anlieferung die freie Kapazität seines Tanks zu ermitteln und ist für einen einwandfreien technischen Zustand des Tanks und der Überfüllsicherung verantwortlich. Wird die Bestellmenge auf zwei oder mehrere Abladestellen verteilt, gelten die beim Verkäufer aktuellen Abladezuschläge. Erschwerte Lieferungen, welche einen hohen Zeitaufwand verursachen oder zusätzliches Personal benötigen sowie Abladestellen, welche mehr als 50 m Schlauchlänge erfordern (bei Pellets-Lieferungen mehr als 30 m), können nur gegen Belastung der Mehrkosten ausgeführt werden. Sind die örtlichen Verhältnisse bei Bestellung nicht bekannt, ist der Verkäufer berechtigt, nachträglich dem Kunden die Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Die Zufahrt muss für 18 t Lastwagen geeignet sein. Ist eine Zufahrt zur Liegenschaft oder eine Lieferung aufgrund technischer Mängel in, um und an der Tankanlage nicht möglich, gehen die Mehrkosten für Transport und Vertragsrücktritt (Ziff.6) zu Lasten des Kunden. Um eine weitgehend staubfreie Befüllung mit Pellets zu garantieren, sind die Einfüll- und Abluftstutzen (belüftbar) im Freien anzubringen und mit Storz-Kupplungen vom Typ A, Nennweite 110 mm, zu bestücken. Bei einer Schlauchlänge von über 30 Metern wird keine Garantie für die Pellets-Qualität übernommen. Für den Betrieb des Staub- und Rückluftabsauggeräts wird eine mit 13 Ampere träge abgesicherte 230-Volt-Steckdose benötigt. Der Lieferant schliesst jegliche Haftung aus, wenn Schäden infolge nicht ordnungsgemässer Bereitstellung der Heizanlage entstehen. 10. Minderungen/Nachlieferungen Sollte die ausgelieferte Menge aus Platzgründen um mehr als 10 Prozent oder 1000 lt/ kg unter der Bestellmenge liegen, ist der Verkäufer berechtigt, den Verkaufspreis der entsprechenden Mengenkategorie für die gesamte Liefermenge anzuwenden. Der Vermerk «Tank füllen» wird als Wunsch und ohne eine Lieferverpflichtung entgegengenommen. Liegt die Liefermenge des Verkäufers um mehr als 10 Prozent und mindestens 500 lt/kg unter der Bestellmenge, so kann der Käufer innerhalb zehn Tagen eine Nachlieferung ohne zusätzliche Kosten verlangen. 11. Fakturierung Die Fakturierung erfolgt aufgrund der Lieferung am Messapparat festgestellten Menge in Liter kompensiert bei 15 Grad. 12. Zahlungsverzug Zahlungen haben innerhalb der Zahlungsfrist gemäss Rechnung ohne Abzug von Skonto zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen und gegebenenfalls ein Verzugsschaden geltend gemacht. Verzug löst ohne besondere Mahnung einen Verzugszins aus in der Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank am Tag der Fälligkeit. Die Verrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Es werden nach erfolglosem Ablauf der Zahlungsfrist sämtliche offenen Forderungen zur Zahlung fällig. Zudem können weitere Auslieferungen abgelehnt werden. Der Verkäufer behält sich in diesem Fall weitere Forderungen gegenüber dem Kunden vor. 13. Eigentumsvorbehalt Die vom Verkäufer gelieferte Ware steht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unter Eigentumsvorbehalt. Der Käufer verpflichtet sich in diesem Falle, freien Zugang zur Ware zu gewähren und verzichtet ausdrücklich auf jegliche Art von Widerspruch. 14. Änderungen der allgemeinen Bedingungen Nur schriftlich vom Verkäufer bestätigte Änderungen der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind rechtsverbindlich. 15. Höhere Gewalt/Lieferverhinderungen/Haftung Höhere Gewalt entbindet den Verkäufer von seiner Lieferverpflichtung. Als Fälle höherer Gewalt gelten namentlich Kriege, Revolutionen, Streiks, Sperren, Ein- und Ausfuhrverbote und sonstige behördliche Massnahmen im In- und Ausland, jede Art von Betriebsstörung, Beschädigung von Rohstoffen, Hilfsmaterialien und der Ware selbst. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich in jedem Fall auf grobe Fahrlässigkeit seiner Organe. Er ist nicht verpflichtet, bestellte Ware vor dem Ablieferungstermin im Inland bereit zu stellen. Bei Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt muss der Käufer den Verkäufer in Verzug setzen und eine verhältnismässige Nachlieferfrist gewähren. Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. 16. Heizöl und Dieselöl Der Verkauf von Heizöl erfolgt gegen eine bei der Eidg. Oberzolldirektion in Bern zu hinterlegende Verwendungsverpflichtung (Art. 20 Mineralölsteuerverordnung vom 20. November 1996). – Gemäss Art. 24 Mineralölsteuerverordnung darf Heizöl nur zu Feuerungszwecken, andere Waren nur zum in der Verwendungsverpflichtung aufgeführten Zweck verwendet werden. Zuwiderhandlungen werden nach dem Mineralölsteuergesetz geahndet. 17. Gerichtsstand und Anwendbares Recht Der ausschliessliche Gerichtsstand ist St.Gallen. Anwendbares Recht: CH-Recht (Das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer untersteht schweizerischen Recht)
- agrolasg.ch | energy card
Mit der Karte können Sie bargeldlos an über 400 AGROLA Tankstellen in der gesamten Schweiz tanken. Diese Tankstellen sind 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr geöffnet. Zudem profitieren Sie von günstigen Selbstbedienungspreisen für unsere hochwertigen Treibstoffe von AGROLA. Zusätzlich erhalten Sie jeden Monat detaillierte Abrechnungen, die besonders bei Fahrzeugflotten die Verwaltung erheblich erleichtern und können von weiteren Angeboten im AGROLA energy club profitieren. AGROLA energy card Wenn Sie die AGROLA energy card nutzen, können Sie eigentlich nur profitieren. Mit der Karte können Sie bargeldlos an über 400 AGROLA Tankstellen in der gesamten Schweiz tanken. Diese Tankstellen sind 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr geöffnet. Zudem profitieren Sie von günstigen Selbstbedienungspreisen für unsere hochwertigen Treibstoffe von AGROLA. Zusätzlich erhalten Sie jeden Monat detaillierte Abrechnungen, die besonders bei Fahrzeugflotten die Verwaltung erheblich erleichtern und können von weiteren Angeboten im AGROLA energy club profitieren. Vorteile der AGROLA energy card von LAVEBA Energie bargeld- und kontaktloses Tanken an über 400 AGROLA Tankstellen in der ganzen Schweiz keine Jahresgebühr detaillierte MwSt. konforme Monatsrechnung Bezahlung mit Monatsrechnung oder LSV / Debit Direct einfache Administration für Flottenfahrzeuge wählbare Einkaufskategorien (z.B. nur Treibstoff oder weitere Produkte) Kilometerabfrage attraktive Angebote im AGROLA energy club Interessiert an einer Karte? Jetzt online beantragen. ANTRAG PRIVATKUNDEN ANTRAG GESCHÄFTSKUNDEN
- agrolasg.ch | Pellets-Rechner
Schnell und einfach online den Preis für Pellets in der Schweiz berechnen. Gerne können Sie uns auf individuell kontaktieren unter 058 400 66 11 oder info@agrolasg.ch HOLZ-PELLETS PREISRECHNER IHR REGIONALER LIEFERANT FÜR ENERGIE. Schnell und einfach online den Preis für Holz-Pellets in der Schweiz berechnen. Gerne können Sie uns bei Fragen oder für eine individuelle Offerte kontaktieren: Telefon +41 58 400 66 11 oder per E-Mail an info@agrolasg.ch.
- agrolasg.ch | Tankstellen
Die LAVEBA Energie verfügt über ein Tankstellennetz von rund 70 AGROLA Stationen in der ganzen Ostschweiz. Rund 20 Standorte verfügen auch über einen LAVEBA Shop. TANKSTELLEN Die LAVEBA Energie verfügt über ein AGROLA-Tankstellennetz von rund 70 Stationen - verteilt in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Schwyz sowie Glarus. Über 20 der Standorte sind mit einem LAVEBA Shop ausgestattet, wo Sie alles für den täglichen Bedarf zwischendurch finden. Filtermöglichkeiten Marke Wählen Sie eine Marke PLZ Wählen Sie eine PLZ Error Message Zurücksetzen Hier geht's zur nationalen Tankstellenübersicht der AGROLA: agrola.ch Tanken auf Rechnung? Jetzt kostenlos die AGROLA energy card beantragen. JETZT ANFRAGEN